Erstellt am 28.03.2007 um 13:52 Uhr von Jube
Das sehe ich auch so, zumal bei der Steuereklärung ja nicht 1:1 zurückgezahlt wird. Auch aus Deinem anderen Beitrag lässt sich herauslesen, dass Euer AG die AN eher wie selbständige Unternehmer behandelt. So sind Arbeitsverhältnisse nicht gedacht. Ich hoffe, diese "Vereinbarungen" stehen nicht auch noch in den Arbeitsverträgen, dann sollten diese auf Sittenwidrigkeit untersucht werden.