Hallo, muss der BR beteiligt werden, wenn ein AG einen Arbeiternehmer in einen anderen Betrieb teilentsendet? Wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb versetzt wird - wenn dies mit seinem Einverständnis geschieht, dann muss doch der aufnehmende BR beteiligt werden, der abnehmende aber nicht, oder?

Habt Ihr in Euren Firmen zu solchen Themen vielleicht Vereinfachungen mit Euren GL vereinbart? Danke für die Antworten!