Hat man als BR die Möglichkeit, eine Zustimmungsverweigerung (bei Neueinstellung) im Nachhinein "zurückzunehmen" - z.B. weil sich die Vermutung, dass andere Mitarbeiter durch die Neueinstellung Nachteile erleiden, durch den Arbeitgeber entkräften lässt?
Freue mich auf ein kurzes Feedback.