Erstellt am 25.03.2007 um 17:45 Uhr von xxxxxxxxxx
Thema
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Es geht uns um die Probleme und Fragen ausschließlich für Betriebsräte.
Erstellt am 25.03.2007 um 18:00 Uhr von Mona-Lisa
Was soll das!
Solche "Antworten" bringen, die dir nicht zustehen und dann aus Feigheit mit "xxxxxxx" unterzeichnen!
Halte dich doch einfach raus!
Erstellt am 25.03.2007 um 18:15 Uhr von wölfchen
@ Mona-Lisa,
Beifall, Beifall. Hättest Du das nicht geschrieben, hätte ichs wohl tun müssen ;-)
Erstellt am 25.03.2007 um 18:40 Uhr von xxxxxxxxxx
wölfchen
Seehunde Klatschen besser als Babywölfe
Erstellt am 25.03.2007 um 20:17 Uhr von wölfchen
dafür beißen Wölfe besser
Erstellt am 25.03.2007 um 20:57 Uhr von mille
@feederjumbo,
ich würde euch folgendes vorschlagen. Die Kündigung hat nach § 103 BetrVG stattzufinden, da der Kollege ja BR-Mitglied ist. Entgegen dem § 102 BetrVG könnt ihr hier aber nur bedenken äußern. Wenn ihr euch aber nicht äußern wollt, gilt die Zustimmung zur Kündigung, im Gegensatz zu § 102 BetrVG, als verweigert. Wollt ihr euch aber äußern, so müsst ihr das innerhalb 3 Tagen tun. Ich würde mich hier nicht äußern wollen, da ich glaube, dass hier der AG wohl die besseren Karten hat. Dadurch das ihr euch nicht äußert, hat der Kollege wenigstens die Chance die Kündigung Gerichtlich überprüfen zu lassen. Falls ihr doch Bedenken äußert, solltet ihr möglichst alles reinschreiben was euch einfällt.
Achtung: Ersatzmitglied einladen, da der Betroffene nicht in eigener Sache an der BR-Sitzung teilnehmen darf. Auf korrekte Einladung und Beschlussfassung achten. Im übrigen darf der Kollege nur an diesem TOP nicht teilnehmen, dass ESM nur an diesem TOP teilnehmen.
Ihr solltet mal Kontakt zu eurer Gewerkschaft aufnehmen, damit wirklich nichts schiefgeht.
So, und nun wirst du mal erleben, dass du nach dieser Nachricht eine Menge Antworten bekommst die meine Meinung zerpflücken.
@ xxxxxxxxxx
was soll das eigentlich bezwecken?
Erstellt am 25.03.2007 um 21:19 Uhr von peters
Aber mille, ;-))
wieso meinst du, dass man dich zerpflücken muss?
Ich kann mir in diesem Fall auch nicht vorstellen, dass man als BR hier der Kündigung zustimmen soll.
Ob man sich gar nicht äußert oder aber Bedenken findet und welche, das lässt sich vermutlich erst rausfinden, wenn man die Anhörung mit den konkreten Vorwürfen hat. Mir würde da die Frage einfallen, ob denn irgendwie ein Verstoß gegen die jetzigen (!) Arbeitspflichten vorliegt. Ich finde auch, das soll erst mal ein Arbeitsgericht herausfinden.
Also keine Zustimmung !
Erstellt am 26.03.2007 um 00:37 Uhr von forky
Erstmal würde ich genau prüfen _woher_ die Information kommt, dass gegen
das BA- Mitglied Untersuchungen kommen. und prüfen, ob das auch wahr ist.
Am Beitrag von xxxxxxx sieht man ja mit was für vermeintlich "offiziellen" Aussagen versucht wird manipulieren. Selber alles erlebt.
Vielleicht ist das ein Versuch den Betriebsrat zu zersetzen, und es wird an die Moral und den Anstand appeliert, das man sich ja nicht mit einem "Kriminellen"
abgeben könne.
Ich würde versuchen herauszufinden, was da Sache ist. Je nachdem ob man sich das zutraut, würde ich einfach mit dem BA- Mitglied reden.
Wenn da nix herauskommt, würde ich auf eine etwaige Verurteilung warten...
Es ist auf keinen Fall moralisch einwandfrei jmd. zu kündigen, der nicht verurteilt ist... sonst verdächtigen wir einfach mal eben so jeden der uns unliebsam ist, nicht wahr? und damit das auch "offiziell" ist, denunzieren wir ihn eben anonym bei der Staatanwaltschaft. Und schon läuft u.u. ein Ermittlungsverfahren (das dann zwar im Sande verläuft ... aber das is ja trotzdem schonmal was...).
Kritisch prüfen, versuchen unparteisch zu bleiben, überlegen wer womit vorteile hat, wer ein Motiv haben könnte oder ob er vielleicht selber ein Motiv hatte, sich in den Betriebsrat wählen zu lassen?
Aber: im Zweifel für den Angeklagten.
Erstellt am 26.03.2007 um 09:21 Uhr von kandesbutzler
eine kündigung aus "verdachtsmomenten" durch den AG vorzubereiten und das bei einem "schwebenden verfahren"....
auch würde mich interessieren woher ihr wisst das sich dem MA / BR_Kollege belastet haben soll.
Poliz. Ermittlungen , Verhöre und auch Ermittlungsergebnisse werden nicht am schwarzen Brett ausgehängt oder in der durchgeführt.
ich habe auch schon mal gehört das unbeliebte MA / BR Kündigungsversuchen des AG ausgesetzt sind - das aber nur eine vermutung ;-(