Erstellt am 24.03.2007 um 17:06 Uhr von waschbär
Hi,
ver.di, wen du eine brauchst hat welche aber auch so im Netz findest du welche gebe ein Betriebsverfassung § 84 .... Da findest du mit etwas suchen was ...
Erstellt am 24.03.2007 um 20:55 Uhr von peters
qualle,
ich denke, da braucht man kein professionelles Muster.
Man schreibt: "Hiermit erhebe ich Beschwerde nach §84 BetrVG beim Betriebsrat XY."
Dann schildert man den Sachverhalt und was man daran geklärt haben möchte.
Gibt vielleicht noch eine Frist für eine Rückantwort an und sendet das Ganze an die richtige Adresse.
Vielleicht empfiehlt es sich, vorher mit einem BR-Mitglied zu reden und sich beraten zu lassen.
Erstellt am 24.03.2007 um 21:04 Uhr von Urmeli
Eine Beschwerde nach §84 muss nicht an den Betriebsrat gehen. Formfehler kann man nicht machen weil die nicht schriftlich eingereicht werden muss.
Erstellt am 24.03.2007 um 23:20 Uhr von peters
"Eine Beschwerde nach §84 muss nicht an den Betriebsrat gehen."
Sorry, stimmt natürlich, da war ich einen § zu weit. ;-)
Ja OK, die Beschwerde muss nicht schriftlich eingereicht werden. Aber wenn jemand hier schon nach einem Muster fragt, gehe ich davon aus, dass der "normale Weg" nichts gebracht hat.
Und da wir hier in einem BR-Forum sind, würde ich in Betracht ziehen, dem BR eine Kopie zu geben. Alles Weitere lässt sich kaum sagen, wenn man nicht wieß, worum es genau geht.
Erstellt am 25.03.2007 um 10:18 Uhr von ridgeback
@qualle,
An den
Betriebsrat im Hause
Beschwerdeführer:
Name: ____
Vorname: ____
Abteilung: ____
Durchwahl: ____
Beschwerdegegenstand: ____
Zugrunde liegender Sachverhalt: ____
Begründung: ____
Beweismittel: ____
Ich bitte, meiner Beschwerde gemäß § 84 BetrVG abzuhelfen.
_________
Ort, Datum
_____________
Arbeitnehmer/in
___________________________________________________________________________
Die Beschwerde von Frau/Herrn ____ wurde von dem Betriebsratsmitglied Frau/Herrn ____ entgegengenommen.
_________
Ort, Datum
_____________________________
Betriebsratsmitglied Frau/Herr ____