Erstellt am 23.03.2007 um 11:18 Uhr von paula
die erste Frage die ich als BR stellen würde: Warum kann die MA auf der jetzigen Stelle nicht mehr eingesetzt werden?
Erstellt am 23.03.2007 um 11:28 Uhr von Konrad
ergänzend zu @Paula:
Wurde Antrag auf Schwerbehinderung gestellt ? Dann sofort beim Integrationsamt beantragen.
Wie ist das vertraglich geregelt ? Gab es eine Änderungskündigung mit Beteiligung des BR ?
Ein angebotener Aufhebungsvertrag ist ein „freiwilliges Angebot“ aber (noch) keine Kündigung.
Ohne eine andere Stelle in Aussicht zu haben ist von Aufhebungsverträgen eher abzuraten,
Sperrzeit des ALG bei Arbeitsagentur usw.
Erstellt am 23.03.2007 um 11:29 Uhr von Jube
Die MA hat doch bestimmt jetzt eine Schwerbehinderung, da ist die Schwerbehindertenvertretung gefragt. Dann hat das Integrationsamt auch noch ein Wörtchen mitzusprechen.
Die MA sollte den Aufhebungsvertrag auf jeden Fall ablehnen, sonst bekommt sie noch Schwierigkeiten mit dem AA obendrauf. Vor einer Kündigung sollten AG und BR nach Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung, die es bei Euch ja offensichtlich gibt, suchen.
Erstellt am 23.03.2007 um 11:38 Uhr von stone
@paula
lt. AG hat sich während einer Einarbeitungszeit ergeben, das sie nicht dafür geeignet ist.
@konrad
nein, leider gab es keine Änderung des Vertrages. Sie ist noch im Besitz ihres Vertrages mit der Stelle als CallCenterAgent. Deshalb wird ja auch wieder das Telefonieren vom AG angeboten.
@jube
Schwerbehinderung ist meines erachtens noch nicht beantragt. Werde ich aber gleich Weiterleiten.