Liebe Kollegen,
was ist eigentlich die Konsequenz, wenn Mitarbeiter, die sich für unabkömmlich halten, ihren Resturlaub aus dem Vorjahr nicht bis zum 31.03. nehmen?
Man müßte denken, der Anspruch ist lt. Bundesurlaubsgesetz (Anspruch bis 31.12., in begründeten Ausnahmefällen bis 31.03.) entfallen.
Seltsamerweise sind es ausschließlich AT-Mitarbeiter, die es nicht für nötig halten, sich an die für alle geltenden Gesetze zu halten.
Und Mitarbeiter unserer Personalabteilung sind tatsächlich der Meinung, die Regelung aus dem Bundesurlaubsgesetz würde nicht für AT-Mitarbeiter gelten.
Leider kommen solche Äußerungen nur verbal rüber und lassen sich nicht als Ungleichbehandlung verwerten.
Ich habe nichts gegen AT-Mitarbeiter, aber die Ungleichbehandlung, aber dass alle gleich und manche gleicher sind ... mich an.
Gibt es irgendwelche Sanktionen bei Verstößen gegen das Bundesurlaubsgesetz?
Z.B. Unterlassung gegen die Gewährung von Resturlaub nach dem 31.03.?
Viele Grüße
BR