Erstellt am 23.03.2007 um 05:26 Uhr von matze83
Also, auch wenns nicht die feine Art ist und mit sicherheit weit ausserhalb der Vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ich würd n Aushang am Schwarzen Brett machen dass Ihr von diesen "Ratschlägen" wisst, aber allen Mitarbeitern nur raten könnt zur BV zu gehen und sich nicht verunsichern zu lassen. Zudem würde ich (jetzt kommt der naja teil) gleich mit ankündigen dass der AG mittels Hausrecht aus der BV entfernt wird. Wenn AG Fronten will, kleinen Stellungskampf wagen. Bei der BV dann über dieses Thema sprechen, dann wird sich doch sicher mindestens einer finden der dies erzählt und dazu steht.
Dann ganz normal nach BetrVG §119 + §23.
MFG
Erstellt am 23.03.2007 um 08:36 Uhr von Jube
Und ladet eine/n Gewerkschaftsvertretung ein, damit die solches Verhalten des AG bezeugen kann. Wenn Ihr die Gewerkschaft im Vorhinein darüber informiert, sollte es mich wundern, wenn die keine Zeit haben sollten.
Erstellt am 23.03.2007 um 10:17 Uhr von paula
@matze
zu Deinem "naja Teil":
Du kannst den AG nicht einfach rauswerfen....
Erstellt am 23.03.2007 um 10:19 Uhr von matze83
Deswegen ist es ja auch ein naja teil...:-)))
Un ddoch, die Dreistheit hätte ich bei dem kleinsten Furz den er lässt. Wenn der mir ans Bein nässt, schmeiß ich ihn in Brunnen.
In so einem Fall, natürlich nicht immer!
MFg
Erstellt am 23.03.2007 um 11:37 Uhr von Jube
Ergänzung zu @ matze: Keine Handhabe, solange er vor der Tür steht...
Ladet doch auch den RA ein, er soll als Sachverständiger in der Bertiebsversammlung etwas zum Thema referieren, so habt ihr noch einen Zeugen, wenn ihr wegen Behinderung der BR-Arbeit vor Gericht gehen wollt.
Erstellt am 23.03.2007 um 11:59 Uhr von sphinx
@ matze,
trink´doch bitte nicht soviel Kaffee, lieber mehr Mineralwasser.-)
@Jube.
das Hausrecht während einer Ber.Vers. bezieht sich m.E. auch auf die Flure/ Wege zum Versammlungsort.
Weist dem AG doch ein nettes Plätzchen an, wo er sich gerne setzen darf und soll.
LG