Erstellt am 22.03.2007 um 23:01 Uhr von Kölner
@moni34
Der BR hätte auch nur dafür oder dagegen stimmen können, wenn er zur Kündigung angehört worden wäre. Den Schritt zum ArbGer. ist dann immer Deine Sache!
Los geht es...
Erstellt am 22.03.2007 um 23:09 Uhr von mille
@moni,
hätte meine Oma Räder unterm Bauch,dann wärs ein Wagen. Es hilft dir wenig darüber nachzudenken was wäre wenn.
Auch dir hilft wohl nur noch ein guter Anwalt für Arbeitsrecht. Falls du Ver.di Mitglied bist, wende dich gleich mal dorthin und lasse dich beraten. Die kennen diese Methoden ganz gut und wissen was zu tun ist.
Erstellt am 22.03.2007 um 23:57 Uhr von Lutz
@Kölner
Der Betriebsrat ist gemäß § 102 BetrVG, Ziffer 1 immer zu hören. Eine Kündigung, die ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochen wird, ist unwirksam und leicht vor Gericht anzufechten. Daher wird der Arbeitgeber den Betriebsrat auf jeden Fall anhören. Wichtig ist dabei allerdings auch, dass er ihn richtig anhört, d.h. alle wesentlichen Gründe offen legt, die zu der Kündigung geführt haben, und zwar so, dass der Betriebsrat keine eigenen Recherchen mehr durchführen muss. Ansonsten ist die Anhörung und damit die Kündigung ebenfalls unwirksam. In jedem Fall muss man allerdings auch das vom Arbeitsgericht feststellen lassen.
@moni
Eine fristlose Kündigung ist auch mit Betriebsrat leider eine eklige Sache. Denn er kann der fristlosen Kündigung nicht widersprechen, sondern nur Bedenken äußern. Das führt aber auch dazu, dass man keine Weiterbeschäftigung nach § 102, Ziffer 5 erzwingen kann. Aber ein guter Betriebsrat kann vielleicht den Arbeitgeber überzeugen, die fristlose Kündigung zurückzuziehen. Das ist uns schon einmal gelungen. Und gegen eine ordentliche Kündigung kann er Widerspruch einlegen mit allen positiven Rechtsfolgen des § 102 BetrVG. Doch wie du richtig bemerktest, habt ihr ja leider keinen Betriebsrat. Vielleicht rüttelt das deine Kolleginnen und Kollegen wach und sie wählen einen Betriebsrat.
Ansonsten kann ich mich nur dem Tipp von mille anschließen: Sofort einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen. Denn Kündigungsschutzklage musst du innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht einreichen. Sonst wird die Kündigung rechtswirksam, und du kannst nichts mehr dagegen tun.
Erstellt am 23.03.2007 um 18:26 Uhr von Willi
Der BR hätte auch nur dafür oder dagegen stimmen können, wenn er zur Kündigung angehört worden wäre.
Kölner,
mehr fällt Dir nicht dazu ein? Ganz schön traurig.
moni34,
da Ihr keinen Betriebsrat habt, macht Deine Frage doch keinen Sinn! Der einzige Rat der Dir weiter hilft, ist der Gang zu einem Anwalt.
Erstellt am 23.03.2007 um 18:39 Uhr von Lotte
willi,
Ich weiß nicht, was Dich dazu treibt, die Antwort von Kölner zu zerpflücken, sehe gar keine Differenzen zu Dir?
Auch er rät doch moni, den Gang zum ArbGer anzutreten, was ja immer heißt, dass man einen Anwalt aufsucht.
Lutz,
auch bei Dir sehe ich nicht, wo die Differenzen liegen?
Erstellt am 23.03.2007 um 19:06 Uhr von Willi
Lotte
muss ein Arbeitnehmer immer einen Anwalt aufsuchen, wenn er in 1. Instanz Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht? Das kenne ich anders.
Und kann ein Betriebsrat nur für oder gegen eine Kündigung stimmen?
Erstellt am 23.03.2007 um 19:21 Uhr von Lotte
Willi,
worum geht es Dir? Um Streiterei und Frust ablassen?
1. Da Moni keinen BR hat, war die Antwort von Kölner völlig ausreichend, sie hat nichts davon, wenn man alle Möglichkeiten des BR explizit benennt, aber schön, dass Du und Lutz so viel wisst und das auch dann darstellen könnt, wenn es eigentlich nichts zur Sache tut.
2. Glaube ich fest, dass der Laie vor dem Gang zum Gericht einen Anwalt aufsucht, auch wenn es natürlich vor dem ArbGer in der ersten Instanz anders möglich iist.
Erstellt am 23.03.2007 um 20:12 Uhr von Willi
Lotte
entschuldige mal bitte! Du hast mir eine Frage gestellt und ich habe lediglich versucht, Dir diese sachlich zu beantworten.
Wenn hier andere Meinungen nicht erwünscht sind oder Anmerkungen, die andere Aussagen hinterfragen, möchte ich den Sinn eines solchen Forums doch sehr in Frage stellen. Das mir angepriesene Niveau habe ich jedenfalls, bis auf Ausnahmen, nicht feststellen können. Schade um die Zeit!
Erstellt am 23.03.2007 um 20:46 Uhr von Mona-Lisa
@Willi,
nanana, sind wir leicht pikiert? :-))
dir fehlt das für einen Betriebsrat "lebensnotwendige" dicke Fell.....
Erstellt am 24.03.2007 um 10:52 Uhr von Martina_42
Hallo Moni,
der Betriebsrat kann der Kündigung widerspreche. Du wirst zwar trotzdem gekündigt, aber ein Widerspruch des BR erhöht Deine Chance um einiges, eine Wiedereinstellungsklage vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen. Stimmt allerdings ein Betriebsrat der Kündigung zu, weil dieser vielleicht auch der Meinung Deines Arbeitgebers ist, dann kannst Du nicht mal mehr vor das Arbeitsgericht gehen.
Aber hier geht es eigentlich nicht direkt um die Kündigung, sondern um den Kündigungsgrund „Diebstahl“. Ein Arbeitgeber muss einem Betriebsrat eindeutig Beweisen, das Du gestohlen hast. 3 Zigaretten in der Tasche finden, die man auch kaufen kann, und jeder Raucher und auch Nichtraucher weis, das man auch angebrochene Schachteln hat….
wäre nicht genug Beweisführung für eine Anhörung des Betriebsrats in einem solchen Fall. Er könnte Dich somit nicht Kündigen.
Er muss Dich inflagranti erwischen, entweder über Überwachungskameras oder andere Beweismittel. Dazu muss natürlich auch der Betriebsrat zustimmen.
Ein BR hätte Deine Kündigung verhindern oder zumindest sehr erschweren können.
Erstellt am 24.03.2007 um 11:00 Uhr von Kölner
@Martina_42
Die Aussagen im ersten Teil Deiner Antwort stimmen nicht!
Natürlich hilft der Widerspruch, aber er ist vor einem ArbGer. nicht der einzig selig machende Rettungsanker.
Stell Dir vor, man dürfte/könnte nicht mehr klagen, wenn ein BR nicht widersprochen hätte...nicht auszudenken, wie es dann um das Recht einiger AN bestellt wäre!
Erstellt am 24.03.2007 um 12:42 Uhr von peters
"Stimmt allerdings ein Betriebsrat der Kündigung zu, weil dieser vielleicht auch der Meinung Deines Arbeitgebers ist, dann kannst Du nicht mal mehr vor das Arbeitsgericht gehen."
Ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass dies ABOLUT NICHT STIMMT!
Kündigungsschutzklage ist immer möglich, egal wie der BR reagiert hat.
Was Moni's Fall betrifft, sehe ich auch die Beweisführung des Arbeitgebers auf dünnen Füßen. Kann mir gut vorstellen, dass eine Klage erfolgreich sein kann.
Nicht allein die Stellungnahme des BR sondern der Sachverhalt an sich ist ausschlaggebend.
Erstellt am 26.03.2007 um 01:17 Uhr von moni34
danke für die antworten jetz noch eine frage wenn ich vors gericht gehe wie soll ich mich verhalten soll ich sagen ich will meine arbeitsstelle wieder haben die ich eigentlich gar nicht mehr will ,weil das vertrauen wäre nicht mehr da und was würde ich als abfindung bekommen bin 34 jahre mein mann arbeitet nicht und habe 2kinder
Erstellt am 26.03.2007 um 08:03 Uhr von sphinx
@moni 34
M.E. ist doch das Wichtigste, dass dieser Diebstahlsverdacht ausgeräumt wird und du ein vernünftiges und gutes Zeugnis erhältst ( von Fachleuten prüfen lassen), damit du auch noch mal einen anderen Job findest.
Du musst ohnehin um deine Stelle kämpfen, wenn du keinen Ärger ( Sperrzeit) mit der Arbeitsagentur haben willst.
Einen Vergleich wird das Gericht immer anstreben, also Abfindung etc., wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist.
Alles Gute!
Erstellt am 26.03.2007 um 09:41 Uhr von Lotte
Moni,
wenn Du "Abfindung" unter Google eingibst, kommt da so einiges zusammen, mit dem Du Dich informieren kannst.
Es wird meist ein halbes bis ein Bruttogehalt pro Jahr der Beschäftigung zugrunde gelegt.