Bei den Altersteilzeitkollegen wurde keine Begründung für die abweichende Gehaltskorrektur genannt.
Müssen wir das einfach so akzeptieren. Vielen Dank im Voraus für einen Kommentar zu diesem Problem evtl. auch Hinweis auf bereits vorliegende Gerichtsurteile zu dieser Problematik.
Walter
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