Erstellt am 22.03.2007 um 13:51 Uhr von Petrus
Das hängt von Eurer BV zur Internen Stellenausschreibung ab.
Erstellt am 22.03.2007 um 14:00 Uhr von Jube
Was für einen Sinn soll eine Stellenausschreibung ohne Angabe der Eingruppierung machen? Wie wurde es denn bislang bei Euch gehandhabt? Nach § 99 BetrVG hat der BR ein MBR!
Erstellt am 22.03.2007 um 15:11 Uhr von waschbär
"HMOHR",
ist reine verhandlungssache , MBR ist gegeben.
Eine Stellenausschreibung soll ja nun viel aussagen ... auch zum Gehalt ...
Erstellt am 22.03.2007 um 15:32 Uhr von paula
@waschbär
siehst Du hier ein MBR nach § 93 BetrVG???
Das BAG sieht hier aber keine MBR hinsichtlich Art und Weise sowie Frist....
Erstellt am 22.03.2007 um 16:10 Uhr von Konrad
@Paula lies mal BetrVG Fitting § 93 Rand Nr. 7
Die Ausschreibung soll Mindestinformationen enthalten. .. Angabe der Gehalts-, Tarifgruppe, usw.
Erstellt am 22.03.2007 um 16:26 Uhr von Petrus
@Konrad:
Sollen heißt nicht müssen - von daher: Was die Stellenausschreibung enthalten muss, steht in der BV zum Thema