Sind Zielvereinbarungen, wenn Sie einmal von beiden Seiten unterschrieben sind, ein Teil des Arbeitsvertrags und kann die damit bei Nichterreichen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten)nach sich ziehen? Kann der Einzelne die Vereinbarung verweigern und in eine Zielvorgabe ändern? Inwieweit kann die Beurteilung des Verhaltens des MA aussen vor gelassen werden, da zu subjektiv und diskriminierend?