Erstellt am 22.03.2007 um 10:19 Uhr von Kölner
@horst
Vor allem sollte eines im Vorfeld stattfinden: Eine BV zu diesem Thema, die die rechtliche Konsequenzen möglichst vermeidet!
Erstellt am 22.03.2007 um 11:06 Uhr von Briddel34
@horst
habt ihr keine BV zu dem Thema? Habt ihr euch nicht Hilfe bei einem Anwalt im Vorfeld geholt? Zielvereinbarungen sind "on top" und gehören nicht zum Arbeitsvertrag.
Ist die ZV bei euch nicht befristet?
Erstellt am 22.03.2007 um 11:23 Uhr von horst
Vielen Dank für eure Antworten bisher. Wir werden gerade mit diesem Thema überrumpelt. Wir sind ein recht neuer BR und habe noch gar keine BV. Die Mitarbeiter sind aufgefordert bis Ende April Zielvereinbarungen zu treffen und diese zu unterschreiben. Das sorgt für große Verunsicherung und wir wissen noch nicht wie wir damit am Besten umgehen sollten.
Fakt ist : Niemand will so etwas gerne unterschreiben und ich weiß im Augenblick nicht, was wir tun sollen. Was heißt "on top"?
Erstellt am 22.03.2007 um 11:32 Uhr von Kölner
Erstellt am 22.03.2007 um 11:36 Uhr von Briddel34
@horst
Wir haben letztes Jahr das Baby ZV bekommen. ZV heißt ja, du bekommt Ziele und wenn diese in einem bestimmten Zeitraum erfüllt sind, dann gibts eine Sondervergütung. Ziele müssen meßbar sein, sollen in der normalen Arbeitszeit zu schaffen sein, usw. Ziele haben also nichts mit dem eigentl AV zu tun. Merke: KEIN MA kann gezwungen werden eine ZV zu unterschreiben. Würde schnellstens einen Anwalt einschalten. Das Thema ZV ist viiiiiiiel zu komplex. Und ihr braucht unbedingt eine BV. Ach ja, BetrVG §87! Der AG kann da nicht an euch vorbei. Es gibt da auch sehr gute Literatur zum Thema ZV.