Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier sind erfahrene BRätInnen gefragt: in unserem Betrieb (unternehmensnahe Dienstleistungen) gibt es keinen Tarifvertrag und sonst auch keine Gehaltsgruppen, Zielvereinbarungen o.ä.. Verständlich, dass es nicht unwichtig bei der „Personalpolitik“ ist, wie „freundlich“ man zur Geschäftsführung ist (oder nicht). Abgesehen davon, dass ich vor meiner Wahl in den BR (GFs Gratulationsspruch: „du bist jetzt auf der anderen Seite“) keine „Freundschaft“ gepflegt habe, werde ich erst recht jetzt keine solche aufbauen.

Da für mich eine Gehaltserhöhung seit Monaten „noch geprüft wird“, habe ich mich etwas schlau gemacht und auf den § 37 (4) BetrVG hingewiesen. Die Personalabteilung (PA) hat - nach Rücksprache mit dem Arbeitgeberverband - mitgeteilt, dass nicht alle MitarbeiterInnen in vergleichbaren Stellen eine Gehaltserhöhung im letzten Jahr bekommen haben. Müssen zuerst alle eine bekommen?

Und nachgeguckt, im BetrVG-Text steht etwas von „Arbeitsentgelt, Zuwendungen“. Dazu meint die PA, es ist ... Pech wenn andere (für die gleiche/ähnliche Arbeit) mehr (und manche auch weniger) als ich verdienen. Zuwendungen will sie nicht berücksichtigen. Und, um es rund zu machen, der Vergleich wurde innerhalb der Tochtergesellschaft (wo ich angestellt bin) durchgeführt auch wenn ich Md BR (nicht freigestellt) bei der Muttergesellschaft bin. Stimmt das so alles oder ist es Zeit für einen ernsthaften Brief und mein erstes ... Arbeitsrechtseminar? Und letztes, machen unterschiedliche Handlungsvollmachten bei ähnlichen Aufgaben einen Unterschied (z.B. i.V. vs. ppa) bzw. ist dieser Kollege (z.B. mit ppa) in dieser Sache von der PA nicht zu berücksichtigen? Danke, Willy