Erstellt am 21.03.2007 um 10:08 Uhr von spartacus
Moin,
im § 90 BetrVG steht nichts von einer Zustimmung,sondern von eurem "Beratungsrecht". Dies könnt ihr aber nur wahrnehemen wenn euch ALLE Informationen vorliegen,einschließlich der Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die MA. Auch der Wirtschaftsausschuß (falls vorhanden) muß vorher informiert werden. Bei weitreichenden Umstrukturierungen? kommt evtl. auch der § 111 BetrVG in Betracht.Also, Informieren,Fragen,nachhacken.... agieren.
Erstellt am 21.03.2007 um 10:08 Uhr von MartinR
Hallo Boergess,
denke Du bist auf dem richtigen Weg, die Unterrichtung steht Euch aber zumindest vollumfänglich zu; verstösst der AG hiergegen könnt ihr dies einfordern.
Stichwort Unterlassungsanspruch des BR
Hierzu stehen Euch natürlich auch rechtliche Mittel zur Verfügung
Gruß
Martin
Erstellt am 21.03.2007 um 10:41 Uhr von paula
zum einen ist es wichtig, dass Ihr Eure Inforechte einfordert und ggf. auch gerichtlich geltend macht. Dann habt Ihr eine Entscheidungsbasis für folgende Entscheidung:
- Verzögerungsstrategie (kann die Sache evtl. zum kippen bringen - birgt aber auch sehr viele Risiken)
- konstruktive Zusammenarbeit
Nach dem Gesetz habt Ihr keine Möglichkeit den AG an der Umsetzung zu hindern. Wenn er das möchte und auch die letzte Konsequenz nicht scheut wird er das umsetzen.
Schaut Euch einmal genau § 111ff BetrVG an. So wie das auf den ersten Blick aussieht wird das ein Thema für Euch werden.
Erstellt am 21.03.2007 um 11:01 Uhr von boergess
danke für die schnelle hilfestellung,
wir im br sehen es ähnlich, dass der ag die umstrukturierung durchsetzen kann wenn er will. und er wird dies auch tun, da unser aufsichtsrat das so sehen will!!! leider haben wir eine schwache gf und einen schwachen ar vorsitzenden!!!!
es wird wahrscheinlich nur eine verzögerungsstrategie stattfinden können
paula wenn du mir noch kurz die risiken darlegen könntest? danke
die konstruktive zusammenarbeit mit der gf kann man wohl vergessen, da diese noch nicht mal auf bedenken von qualifizierten abteilungsleitern hören
Erstellt am 21.03.2007 um 12:34 Uhr von paula
das Problem bei einer Verzögerungsstrtegie ist häufig, dass darüber die Verhandlungen zum Interessenausgleich platzen. Wenn dann die Fronten in der Einigungsstelle verhärtet sind platz auch diese. Danach kann der AG umsetzen, ggf. ohne Rücksicht auf Verluste.
Wie Ihr Eure Strategie ausrichtet, solltet Ihr mit einem Anwalt klären. Da gibt es 1001 Details zu klären
Erstellt am 22.03.2007 um 09:56 Uhr von boergess
wenn der ag die umstrukturierung durchsetzt, ist er dann verpflichtet eine neue stellenbeschreibung mit daraus resultierender stellenbewertung durchzuführen?