Erstellt am 21.03.2007 um 05:21 Uhr von matze83
Hallo Hans
erste Frage: Du bist nicht freigestellt oder?
Also ich verstehe deine Frage so dass ihr vertrauensarbeitszeit habt? Was steht darüber in den Arbeitsverträgen bzw. besteht eine BV? Wenn er daran was ändern will, kann er ja mal mit dem BR drüber verhandeln.
grundsätzlich mus sich ein BRM für die BR Tätigkeit mit ungefährer Zeitangabe abmelden und nach Beendigung zurückmelden. Aber Tätigkeiten, die er in dieser Zeit ausführt gehen den AG nun mal gar nichts an!
Ansonsten würd ich mich nicht weiter verrückt machen - ist ja verständlich dass ein AA nicht unbedingt mit BR Arbeit einverstanden ist und da Druck macht. Aber den kann man in diesem fall wohl getrost zu den "Gschichten aus dem Paulanergarten" legen.
Erstellt am 21.03.2007 um 07:21 Uhr von hans
jupp, nicht freigestellt. Die Abmeldung ist ussus, sollte oben auch "ihn informiere" heißen, nichtt "mich". Aber gut dass Du das so siehst wie ich, trotzdem regt's mich auf.
Wahrscheinlich in erster Linie, weil der Teamleiter sonst ganz umgänglich und BR-positiv. Soll heißen, er setzt auch nur Anweisungen um...
Erstellt am 21.03.2007 um 09:15 Uhr von filou
ich wurde auch von meinem vor-vorletzten Vorgesetzten gebeten,
Zeiten, die ich für BR-Arbeit aufwende, aufzuschreiben. Er hat wohl
befürchtet, wenn er von höherer Stelle auf die Überstunden-Situation in unserem Team angesprochen wird, dann angeben kann, wieviel Zeit ich für BR-Arbeit ausfalle.
Ich führe seitdem eine Excel-Tabelle, in der ich festhalte, welche Zeiten
ich für BR-Arbeit aufgewendet habe. Ich führe auch an, wofür, Z.B. BR-Sitzung, Arb.Zeit-Ausschuß-Sitzung, Mitarbeitert-Gespräch, (natürlich ohne Namen) usw.
Ich habe damit kein Problem, und bisher wollte auch noch niemand diese Datei sehen.
Erstellt am 21.03.2007 um 11:10 Uhr von Jube
Das mit dem BR-Zeitaufwand an Vorgesetzte zu melden scheint ein Virus zu sein, der seit ca. einem halben Jahr auch bei uns grassiert. Meinen Chef interessiert aber nur die Stundenanzahl -"für irgendeine Statistik"- die Gründe bekommt er nicht genannt. Die Stundenanzahl könnte er sich bei An- und Abmeldung eigentlich auch selber ausrechnen, dann hätten wir gar nicht erst davon erfahren, dass sie erfasst werden.
Erstellt am 21.03.2007 um 16:18 Uhr von waschbär
Hallo Hans,
da ich heute den Kopie wahn habe und ich ja das bedürfniss nach sicherheit in aussagen verstehen kann und der Text zum Fred von dir für dich.
Das Betriebsratsmitglied hat sich zum Zwecke der Amtausübung im Rahmen der Freistellung bei seinem zuständigen Vorgesetzten, bzw. beim Arbeitgeber abzumelden. Dies bedarf keiner besonderen Form. Kann z.B. ein Vorgesetzter nicht erreicht werden so genügt es, sich bei Kolleg/innen abzumelden.
Anzugeben sind die voraussichtliche Dauer und der Ort, an dem die Betriebsratstätigkeit ausgeübt werden soll. Lässt sich vermuten, welche Arbeitnehmer das Betriebsratsmitglied aufsucht, so kann eine Angabe des Ortes unterbleiben.
Gründe oder gar der Inhalt von Tagesordnungen einer Betriebsratssitzung müssen nicht angegeben werden.
Hat das Betriebsratsmitglied seine Betriebsratstätigkeit beendet, so hat es sich wieder beim zuständigen Vorgesetzten, bzw. Arbeitgeber zurückzumelden.
denke mal damit ist für dich alles klar und immer dran denken was nicht schädlich ist könnte gut sein ansonsten iust der BR kein Verein zur Bekämpfung der eigenen Arbeitswelt . Sprich er ist gleichwertig dem AG .....und nur dem AG .