Erstellt am 20.03.2007 um 07:34 Uhr von Frank B.
Im ersten Fall kann es dir passieren, das du von deinem neuen Arbeitgeber nur 15 Tage Urlaub bekommst.
Im zweiten Fall ist es soweit korrekt, das du den vollen Urlaubsanspruch gegenüber dem jetzigen Arbeitgeber geltend machen kannst. Das ist wichtig wenn man z.B. Anspruch auf Urlaubsgeld hat. Dann allerdings hast du beim neuen Arbeitgeber eventuell Pech. Ein guter Anwalt hilft hier bestimmt weiter.
Wir hatten vor Jahren einen ähnlichen Fall, da wurde ein AN wegen Selbstbeurlaubung ausserordentlich gekündigt und dem musste im Nachhinein noch der restliche Urlaubsanspruch bezahlt werden.
Erstellt am 20.03.2007 um 07:57 Uhr von merlin
Ich sehe das so: Da Du bereits Ende Juni ausscheidest, hast Du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat, also noch nicht auf den gesamten Jahresurlaub.
Erstellt am 20.03.2007 um 08:50 Uhr von Konrad
@Frank B, @Merlin, wir reden hier von gültigen Tarifverträgen und nicht von gesetzlichem Mindeststandard.
@Murph
Wenn Du IG Metall Mitglied bist, brauchst du keinen Anwalt, sondern rufst die zuständige IG Metall
vor Ort an, die können dir zu „TV Urlaubsabkommen“ kostenlos Auskunft geben.
Das mit dem Anspruch hat mit der zusätzli. Urlaubsvergütung zu tun, in der Summe wird es nicht mehr als 30 Tage geben. Der bisherige AG bescheinigt dem neuen AG den Resturlaub.
Erstellt am 20.03.2007 um 12:18 Uhr von merlin
Der Verweis auf's BundesurlaubsG wird Konrad aber nicht gefallen...
Erstellt am 20.03.2007 um 21:58 Uhr von Murph
Danke für eure Antworten.
Hab heut mal einen vom Betriebsrat angesprochen. Der hat wegen der Urlaubsübernahme nachgefragt.
Ist nicht üblich, geht nur, wenn sich beide Firmen darauf verständigen ... aber einer ist ja dann immer der Dumme ... also nehm ich meinen Resturlaub in der alten Firma und dann die 15 Tage in der neuen Firma ... sauberer Abgang.
Zur 2. Frage hat er mir eine Broschüre gegeben "Urlaubsabkommen für die Beschäftigten 1997".
Es steht drin, dass der Beschäftigte im Ein- und Austrittsjahr keinen vollen Urlaubsanspruch hat, sondern nur die oben angesprochenen 1/12, also 2,5 Tage/Monat.
Ausserdem steht dort, dass man keinen Anspruch auf Urlaub hat, den der frühere Arbeitgeber schon gewährt hat.
Also, soweit klar ... hab ich mir auch fast gedacht. ;-)
@Konrad
"Das mit dem Anspruch hat mit der zusätzli. Urlaubsvergütung zu tun, in der Summe wird es nicht mehr als 30 Tage geben. Der bisherige AG bescheinigt dem neuen AG den Resturlaub."
Hab leider nichts zum Thema Urlaubsgeld in der Broschüre gefunden, was mit Kündigung zu tun hat.
Heißt das dann, das Urlaubsgeld wird bei mir dann wie der Urlaub angerechnet? Also Kündigung zum 30. Juni -> halbes Urlaubsgeld? Oder gilt da dann etwa die Regelung mit dem vollen Urlaubsanspruch nach 6 Monaten des Kalenderjahres -> volles Urlaubsgeld?
Den, ob ich Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld für Juli bis Dezember in der neuen Firma bekomme, weiß ich noch nicht.
Im Vertrag steht 'nach der betrieblichen Vereinbarung'. Ist übrigens nicht im Tarifvertrag.
Naja, werd ich ja dann wohl sehen ... oder ihr wißt noch was dazu. ;-)
Gruß Murph