Hallo,

habe schon in einem Betrag vor ca. 2 Wochen wegen meiner Kündigung was nachgefragt.
Das ist jetzt erledigt, ich habe fristgerecht zum 30. Juni gekündigt (6 Wochen zum Kalendervierteljahr).

Hab aber noch 2 Fragen zum Urlaub. Bin in der IG Metal MTV SüdwürttembergHohenzollern.

Erstens habe ich gehört, man könne den Urlaub vom alten Arbeitgeber mit zum neuen Übernehmen. Laut meiner Rechnung habe ich 15 Tage, davon sind noch 5 Tage übrig. Geht das überhaupt, dass man die 5 Tage mitnimmt, und dann beim neuen Arbeitgeber 20 Tage hat anstatt 15? Kann mir das irgendwie nicht vorstellen!?

Meine 2. Frage ist etwas komplizierter. Hab folgendes gefunden:

"Der VOLLE Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Hm, wie gesagt, habe zum 30. Juni gekündigt. Also habe ich ja eigentlich ein "sechsmonatiges bestehendes Arbeitsverhältnis", oder?
Heißt das dann, dass ich anstatt 15 Tage 30 Tage Urlaubsanspruch bei meinem alten Arbeitgeber habe? Wenn ja, wenn ich die 30 Tage noch Urlaub nehme, hab ich dann beim neuen Arbeitgeber die vertraglichen 15 Tage (2,5/Monat) trotzdem noch?

Danke für eure Antworten ...

Gruß Murph