Erstellt am 15.03.2007 um 06:10 Uhr von Werner
Hallo remsi,
es gibt keine max. Begrenzung.
Die Zeit die er zur Erledigung der erforderlichen BR-Arbeit braucht, hat er auch Anspruch auf Freistellung!
§37 Abs.2 BetrVG.
Erstellt am 15.03.2007 um 06:13 Uhr von mipa
@ remsi
siehe hierzu auch im Fittig §37 ab RN 16
Erstellt am 15.03.2007 um 07:58 Uhr von sphinx
@ maximal 168 Std. ...:-)
LG
Erstellt am 15.03.2007 um 08:42 Uhr von betriebsratten
Das maximale regelt das Arbeitszeitgesetz ;-)
Erstellt am 15.03.2007 um 16:06 Uhr von neuer BR
@betriebsratten
Gilt das Arbeitszeitgesetz überhaupt für eine Ehrenamt?
Erstellt am 15.03.2007 um 19:15 Uhr von Steiger
neuer BR ,
wie hier im früheren Beiträgen schon festgestellt----eindeutig NEIN !!
Erstellt am 15.03.2007 um 19:16 Uhr von Kölner
@Steiger
Nanana...Es SOLLTE schon gelten.
Erstellt am 15.03.2007 um 19:22 Uhr von Steiger
@ Kölner,
Ihre Antwort :"Nanana...Es SOLLTE schon gelten."
Stimmt--sollte !!!
Denk mal an die Wahl des BRV--Es wird solange gewählt bis Rauch aufsteigt um zu zeigen, das ein neuer BRV da ist !!!Und selbst wenn es Tage dauert !!!!
Erstellt am 15.03.2007 um 19:33 Uhr von Kölner
@Steiger
Ähmmmm...? Muss ich den Vergleich verstehen?
Erstellt am 15.03.2007 um 19:37 Uhr von Steiger
@ Kölner,
sollten Sie !BR sind freischaffende Künstler des Rechts !Wie sie ihre Zeit verbringen, unterliegt keinerlei Kontrolle .Wie ihre Zeit vergütet wird,ist eine andere Sache !
Erstellt am 15.03.2007 um 21:23 Uhr von Kölner
@Steiger
"Freischaffende Künstler des Rechts"...
...wir verlassen jetzt ganz eindeutig das Terrain, auf dem es sich - gemäß WAF - um diskutante BR-Aufgaben handelt!
Erstellt am 15.03.2007 um 21:40 Uhr von Steiger
@ Kölner,
wer auf dem Pfad der Wahrheit wandert,muss auch mit Widrigkeiten rechnen !Auch mit gelöscht werden !
Erstellt am 12.04.2007 um 10:06 Uhr von betriebsratten
@alle
Also das Arbeitszeitgesetz als Schutzrecht gilt sinngemäss, auch wenn ehrenamtliche Tätigkeit keine Arbeitnehmerschaft ist.
Gucke auch hier
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/15/pdf/9/3319.pdf