Erstellt am 14.03.2007 um 15:10 Uhr von Terrier
Hi thom,
wenn er das vor Zeugen gesagt hat, hat er aber nun pech. Der Gang zur PA, GF und zum RA kann gegangen werden.
BetrVG §37 und 38 und ganz besonders der §78.
Erstellt am 14.03.2007 um 15:48 Uhr von Petrus
Klingt nach nach einem klaren Verstoß gegen § 78 BetrVG, gegen den der Betriebsrat nach § 119 (1) Nr. 3 + § 119 (2) vorgehen sollte.
Beschluss fassen, einen Anwalt damit zu beauftragen - der Anwalt kümmert sich, denk ich, um den Rest
Erstellt am 14.03.2007 um 16:42 Uhr von Kölner
@Petrus, Terrier
Wo soll hier ein Verstoss nach § 78 BetrVG geschehen sein?
@thom
Hat er gerade Dir denn überhaupt den Antrag gemacht mit Dir diese Stelle zu besetzen? Und selbst bei § 145 BGB sähe ich schwarz...