Erstellt am 13.03.2007 um 14:42 Uhr von Petrus
Kommt darauf an, warum sie nicht arbeiten (Laden geschlossen?, Osterferien der Familie?). Was steht im TV, gegebenenfalls in der BV?
Je ausführlicher die Frage, um so hilfreicher in der Regel die Antwort...
Erstellt am 13.03.2007 um 14:49 Uhr von gonzo
fragen von arbeitnehmren sind hir nicht erwünscht
Erstellt am 13.03.2007 um 15:08 Uhr von spartacus
moin elke,
in der regel muß nicht gearbeitet werden an "gesetzlichen Feiertagen". Außnahmen wie von Petrus beschrieben.
@gonzo
Kannst du hellsehen?Oder wolltest du mal Dedektiv werden?Woher weißt du das Elke nicht im BR ist?
Woher weiß ich das du im BR bist?
Erstellt am 13.03.2007 um 17:44 Uhr von wölfchen
Ich nehme mal an, dass die Kollegen in einem durchgehenden Schichtbetrieb arbeiten, sonst stünden sie ja nicht mit Arbeit im Dienstplan. Wenn sie also turnusmäßig mit arbeiten dran sind, müßten sie schon dafür Urlaub nehmen, wie bei einem Arbeitssonntag. Nur: die spannende Frage konnte mir bisher noch niemand beantworten - bekommen sie dann auch einen Ausgleichsfeiertag, weil ja Urlaub wie gearbeitet ist. Wenn ich z.B. an einem Sonntag Urlaub nehme, weil dienstplanmäßig arbeiten dran wäre, bekomme ich den Ausgleichstag ja auch. Und wie ist das - bekommen sie den Tag dann mit Feiertagszuschlag bezahlt? Deshalb haben wir allen Dienstplanschreibern empfohlen denen, die zu den Feiertagen Urlaub möchten, lieber Frei einzutragen.
Erstellt am 13.03.2007 um 17:57 Uhr von wölfchen
@ gonzo,
heißer Tipp von mir: wenn Du das nächste mal ARBEITNEHMER schreiben willst, nimm lieber die Abkürzung AN, da merkt niemand Deine kleinen Rechtschreibschwächen :-)
Erstellt am 13.03.2007 um 18:28 Uhr von der-orion
Hallo Elke,
Ostersonntag und auch Pfingstsonntag sind lt. Feiertagsgesetz in Deutschland ein Sonntag wie jeder andere.
Nur Oster- und Pfingstmontag sind als Feiertage deklariert.
Also Urlaub nehmen.
Gruß der-orion
Erstellt am 14.03.2007 um 02:03 Uhr von Biggy
Hallo zusammen
Wenn man an einem Feiertag arbeiten muss aber frei haben möchte muss man sich zwar Urlaub nehmen aber, dann steht einem ein Ausgleichstag zu, da man sonst ja schlechter gestellt wäre als Arbeitnehmer die nicht an Feiertagen arbeiten müssen.
Wobei ich bezweifle, dass sie den genehmigt bekommt, da dann ja jemand anderes einspringen muss. Falls das geht wäre es doch sinnvoller den Dienst zu tauschen.
Gruß Biggy
Erstellt am 14.03.2007 um 11:55 Uhr von Jube
@ biggi
Wieso steht dem AN ein Ausgleichstag zu, wenn er Urlaub nimmt?
Erstellt am 14.03.2007 um 12:47 Uhr von Biggy
Jube du hast recht war falsch formuliert.
Geh mal davon aus, dass du Urlaub beantragt hast und in deinen Urlaub fällt ein Feiertag.
Da ein Feiertag ein arbeitsfreier Tag ist und zwar für alle Arbeitnehmer unabhängig davon ob man an Feiertagen arbeiten muss oder nicht, bekommst du für diesen Feiertag keinen Urlaubstag angerechnet.
Musst du an einem Feiertag arbeiten, dann steht dir ein Ausgleichstag plus 35%zu, oder zusätzlich zu deinem bezahlten Feiertag 135% also 235 % Entlohnung zu dann aber kein Ausgleichstag.
Ich gehe mal davon aus, dass bei euch der TVöD zutrifft.
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Biggy
Erstellt am 14.03.2007 um 17:17 Uhr von Kölner
@Biggy
Ich zweifel an Deiner Auslegung des TVöD...