Liebes Forum,
in der Geschäftsstelle unserer Bank werden Leistungskennzahlen in Form einer Rangliste betriebsöffentlich versendet. Daraus geht hervor, welcher Mitarbeiter seine Ziele x Neukunden pro Monat, x Versicherungen im Monat, etc. erfüllt bzw. nicht erfüllt (z.Bsp. "6 statt 8").
Wir haben keinen Betriebsrat.
Kann mir jemand sagen, ob so etwas datenschutzrechtlich zulässig ist und ob ihr irgendeinen Tipp habt, wie wir uns gegen dieses Verfahren, das fast alle Mitarbeiter stört, wehren können?
...am besten wäre wohl einen BR zu gründen, der sich um so Themen kümmert; vielleicht habt Ihr aber noch eine andere Idee.
Vielen Dank und viele Grüße