Hallo guten Tag,

ich bin gewählte Schwerbehindertenvertrauensperson in meinem größeren Automobil-Handwerksbetrieb.

Ich schildere nun einen Vorfall der sich bei uns zugetragen hat und bitte um Unterstützung, da ich nicht weis ob ich mich richtig verhalten habe.
Ein Kollege von uns hatte am 12.02.07 einen freien Arbeitstag (Gleittag). Am 13.02.07 regulär gearbeitet und nachmittags den Betrieb verlassen (ausgestempelt) da er zum Arzt ging. Dieser Arzt hat den Kollegen rückwirkend vom 12.02.07 für 1 Woche krankgeschrieben. Der Betrieb erkennt diese Krankschreibung nicht an und verweigert für den 12.02 und 13.02.07 die Anerkennung als Krankentage. Das heißt, der Gleittag bleibt bestehen, der 13.02.07 wird als Arbeitstag gezählt und erst ab dem 14.02.07 berechnet die Firma Krankentage.
Der Mitarbeiter hat dann von der Geschäftsleitung ein Schreiben erhalten, wo er für die Zukunft aufgefordert wird, ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Bescheinigung vorzulegen.
Es kam auch zu einem Personalgespräch, in dem dem Kollegen vorgehalten wurde, er würde den Betrieb betrügen, dies auch noch vom Betriebsratsvorsitzenden.
Wer kann mir bitte helfen, ob dieses Verhalten der Geschäftsleitung richtig ist, ich habe den Kolegen geraten, das Schreiben nicht anzuerkennen und das Integrationsamt zu seiner Unterstützung in Anspruch zu nehmen, (der Kollege ist schwerbehindert).

Vielen Dank im Voraus.
(möchte bitte anonym bleiben)