Hallo!
Ich nehme gerade, bei einem s.g. Bildungsträger (Beschäftigungsbetrieb), an einer "1 Euro Job Maßnahme" teil. Wir sind ca. 100 Beschäftigte und haben öfters Probleme oder Einwände gegen unsere Geschäftsleitung.
Die Frage ist, ob es rechtliche Grundlagen gibt einen Betriebsrat zu gründen in einem Beschäftigungsbetrieb?
Nur schon mal als Info vor weg, ein Beschäftigungdbetrieb ist kein Betrieb, sondern ein Bildungsträger.