heute habe ich gleich zwei Fragen, die ich in den Raum stellen möchte!
Zum einen Betriebsratvorsitzender:
Wir haben eine Geschäftsstelle und mehrere Aussenstellen.
Sollte ein Betriebsratsmitglied Vorsitzende werden, die Ursprünglich Ihren Arbeitsplatz ca 100 km von der Geschätsstelle/leitung inne hat, muß diese (sie wäre diejenige mit Freistellung) dann Ihren Arbeitsplatz verlegen, oder kann sie vom Ursprünglichen Arbeitsort "ihres Amtes" walten?
Die andere Frage: Schulungen für Betriebsratsmitglieder!
Der Schulungsort lag ca 200 km vom Wohn/bzw.Arbeitsort entfernt.
Ab wann gilt die Arbeitszeit? Wir hatten Montags (Schulungsbeginn) eine Anreise von ca. 3 Std. und Freitags (Schulungsende) eine Rückfahrt von ebenfalls ca. 3 Std.