Guten Morgen,

Ich habe zwei grundsätzliche Fragen:
1. Ist die Beschäftigung von Mitarbeitern einer Zeitarbeitfirma in unserem Unternehmen zustimmungsflichtig? Wenn ja, gibt es Ausnahmefälle?
2. Ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern in unserem Unternehmen zustimmungspflichtig? Wenn ja, in welchen Fällen?

Diese Fragen sind nach der Einstellung zweier Studenten über einer Zeitarbeitfirma aufgekommen, wobei der Betriebsrat darüber nicht informiert wurde. Die Personalabteilung meint, dass "diese Art" Beschäftigung wie die von freien Mitarbeitern zu betrachten ist, also nicht zustimmungspflichtig.
Auf der anderen Seite haben wir vor zwei Monaten über die Beschäftigung einer Sekretärin über einer Zeitarbeitfirma abgestimmt. Der einzige Unterschied - die Sekretärin wird für ein Jahr geliehen, die Einsatzdauer von den 2 Studenten ist unbekannt.

Lieben Gruß und danke für Ihre Hilfe
Janin