Erstellt am 05.03.2007 um 09:20 Uhr von w-j-l
Keine!
Lies doch einfach mal §23 (1) BetrVG.
Ihr könnt zwar als BR einem Mitglied das Mißtrauen aussprechen, aber das hat keinerlei Konsequenzen für dieses BR-Mitglied.
Erstellt am 05.03.2007 um 09:32 Uhr von sprinter
Es geht dabei auch um Störung des Betriebsfreidens oder es werden Entschiedungen die im BR gefasst wurden nach aussen an die Belegschaft weitergegeben zB."Ich war ja dafür aber alle anderen waren dagegen".Wenn man wirklich keine Konsequenzen zu befürchten hat könnte theoretisch jeder machen was er will. Falls jemand ein genaueren Fall kennt dann informiert mich bitte.
Erstellt am 05.03.2007 um 09:51 Uhr von matze83
Hallo Sprinter
die Antwort von w-j-l war schon die richtige, lies dir mal den §23 BetrVG durch. Wenn dieses BRM wirklich seine Pflichten grob verletzt hat, könnt ihr einen Ausschluss beantragen. In der Regel sind die Hürden, damit Erfolg zu haben, aber sehr hoch. Überlegt es euch also gut, weil euer AG wird sich die Hände reiben wenn der BR sich selbst zerfleischt.
Vielleicht hilft ja auch ein Gespräch mit dem BRM.
Wegen deiner Störung des Betriebsfriedens, also nach §104 BetrVG könnt ihr nicht handeln.
MFG
Erstellt am 05.03.2007 um 14:20 Uhr von kandesbutzler
wir hatten das thema und es ist ohne einwandfreie beweiskette und schwerwiegende gründe nicht durchsetzbar.
spart euch die nerven und dem ag sein geld fürs das gericht sollte das BR mitglied nicht freiwillig zurücktreten sollen.
mit dem kollegen/in reden bringt meiner meinung weit mehr - und der gruppenzwang ist nicht zu verachten !
Erstellt am 17.03.2007 um 11:44 Uhr von Mecky
Hallo Sprinter,
so einen ähnlichen Fall hat im moment auch meine Frau in ihrem Betrieb. Nur da sieht es etwas anders aus. Ein Teil der Mitgieder des BR sind Arb.Geb. freundlich (mal sanft ausgedrückt) und der andere Teil versucht die Arbeitnehmer nach Betr.VG zu ünterstützen. Die BR Mitglieder die Arbeitgeber freundlich sind stört es natürlich, dass es auch BR Mitglieder gibt die sich für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzten. Nun laufen die AG freundlichen Miglieder mit einer Unterschriftenliste in der Firma rum und versuchen durch falsche Behauptungen Unterschriften von den AN zu bekommen damit sie, die AN freundlichen Mitglieder loswerden. Der Clou ist der AG unterstützt diese Aktion.
Und jetzt kommst Du mit so einer Frage, bei der ich denke, dass keiner hier im Forum deine Frage abschliessend beantworten kann, in so einem Fall sollte man immer beide Seiten hören bzw lesen.
Ich gebe aber trotzdem den Kollegen recht, Ihr habt keine Chance, es sei denn ein grober Pflichtverstoß liegt vor und selbst dann wird es sehr schwer.
Gruss Mecky
Erstellt am 17.03.2007 um 12:05 Uhr von sphinx
@sprinter
mach mal langsamer, erstmal gehen :-)
"...Misstrauensantrag..." siehe wie gesagt §23 BetrVG
"...Störung des Betriebsfreidens .."
hierzu muss gesetzwidriges Verhalten vorliegen, damit darf sich der AG auseinandersetzten.
"...könnte theoretisch jeder machen was er will..."
stimmt weitgehend, aber wünschenswert wäre, wenn kein BR sich außerhalb der BR- Beschlüsse bewegte.
..und noch ein hier viel verwendeter Spruch: " der Betriebsrat ist kein Geheimrat!"
LG