Erstellt am 27.02.2007 um 15:11 Uhr von zzappy
ich glaube nicht, dass die Tatsache des Umzugs an sich mitbestimmungspflichtig ist, das ist eine Unternehmensentscheidung
jedoch unterliegen die Rahmenbedingungen des Umzugs der Mitbestimmung (Umzugspläne, Einsatzzeiten der Mitarbeiter, Raumplanungen etc.) (§111)
Erstellt am 27.02.2007 um 15:15 Uhr von w-j-l
.... ggf. ein Sozialplan....
Erstellt am 27.02.2007 um 15:33 Uhr von paula
also evtl. besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG (Versetzung). Aber bitte sehr genau prüfen, da es eine neue Entscheidung des BAG hierzu gibt
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=718ea70fe54badf8187fc23303eebeb6&nr=11321&pos=10&anz=140
Evtl. greift § 111 BetrVG (beachte aber Fitting § 111 Rn. 68 und Rn 81)
Erstellt am 27.02.2007 um 16:37 Uhr von Baehr6
Danke an alle
hat mir sehr geholfen.
Gruss
Baehr6