Erstellt am 27.02.2007 um 13:51 Uhr von Kölner
@bibby
Dieser schwerbeh. AN in Altersteilzeit (passiver Phase) ist doch gar kein AN des Betriebs mehr...
Erstellt am 04.03.2007 um 16:28 Uhr von Sozialportal
Schwerbehinderte Mitarbeiter, die sich in Altersteilzeit
nach dem sog. Blockmodell in der Phase der vollständigen
Freistellung von der Arbeit befinden, sind hingegen
nicht wahlberechtigt und können daher bei der Wahl der
Schwerbehindertenvertretung nicht berücksichtigt werden.
Entnommen aus der Wahlbroschüre der Integrationsämter, zu finden unter http://www.sozialportal.de/Menue/SB-Vertretung.html
JS