Wir sind als Betriebsrat nicht vor der Kündigung eines AN informiert worden.
Uns ist die Mitbestimmung bewußt und auch die Schritte die daraus entstehen. Unsere Frage: Würde der BR sich strafbar machen, wenn er obwohl er um die nicht korrekte Art der Kündigung gewußt hätte, sich nicht eingeschaltet hätte. In unserem Fall, hat der gekündigte Kollege nicht explizit darum gebeten.
Soll heißen: Ich weiß, dass du gehst, ich weiss es ist nicht rechtens, du hast mich nicht gebeten mich einzuschalten, also ist es mir egal.

Vielen Dank für schnelle Hilfe.