Erstellt am 26.02.2007 um 13:52 Uhr von packer
moin astor,
nein. eine BV ist das gesetz einer firma und in der wertigkeit gleichgestellt zu gesetzen und tarifverträgen.
es kann ja auch keiner freiwillig über zehn stunden arbeiten...
wenn in einem betrieb sonntags gearbeitet wird, dann ist für die branchen in denen sonntags normalerweise nicht gearbeitet wird eine genehmigung beim gewerbeaufsichtsamt zu beantragen...
lässt eure BV grundsätzlich keine sonntagsarbeit zu?
gruß,
packer
packer
Erstellt am 26.02.2007 um 14:16 Uhr von pit47
Hallo Astor,
ich nehme an, dass ihr im 3-Schichtbetrieb arbeitet und mit der Nachtschicht anfangt.
Dann kann mit der Wochenarbeitszeit am Sonntag um 22:00 Uhr angefangen werden, wenn die letzte Nachtschicht von Donnerstag auf Freitag gefahren wird.
Erstellt am 26.02.2007 um 14:19 Uhr von Rebell
stimmt nicht nicht ganz das AGB sagt nicht das sonntag ab 22.00 uhr noch zum sonntag zählt wenn dafür freitag 06.00 uhr die letzte schicht ist dann ist es eine normale 5tagewoche
Erstellt am 26.02.2007 um 14:30 Uhr von Lotte
Rebell,
das AGB?
AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen? Aber das AGB??
Oder solltest Du das ArbZG § 9 (2) meinen?
Erstellt am 26.02.2007 um 14:51 Uhr von waschbär
Lotte,
die meinen bestimmt den Allg. Grundsatz Bedarf. ![WITZ]
Schon lustig das der BR nicht weiss was seine Bv´s aussagen .-)