Hallo zusammen,

ich habe wieder mal eine Frage:

In unserem Betrieb werden derzeit mehrere Zeitarbeitskräfte eingesetzt. Diese Mitarbeiter würden sich gerne bei uns um eine direkte Anstellung bewerben.
Nun steht jedoch in deren Arbeitsvertrag, daß sie sich nicht bei uns bewerben dürfen. Ausserdem besteht zwischen unserem Betrieb und dem Verleihbetrieb offenbar ein Vertrag, in welchem geregelt sein soll, daß unser Betrieb im Falle einer Bewerbung diese Mitarbeiter nicht einstellen werde.

Nun zu meinen Fragen:

1.Ist dieser Zusatz in deren Arbeitsverträgen rechtlich zulässig? Wenn nein, wo kann ich dies nachlesen?

2. Ist dieser Zusatz nicht ohnehin hinfällig, wenn der Entleihervertrag am 28.02.2007 endet und sich diese Mitarbeiterinnen danach bei uns bewerben?

Da es sich bei den Kolleginnen um äusserst fähige Mitarbeiter handelt, die in den letzten Monaten in unser Team "gewachsen" sind, ist uns als BR daran gelegen, diese eben in unserem Betrieb §behalten" zu können

Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus

Talisman