Erstellt am 20.02.2007 um 16:55 Uhr von Lotte
Tyra,
woher weißt Du, dass der AG nicht bestimmen kann, wann und wie Überstunden abzubummeln sind?
Wenn in Eurem TV, AV oder durch eine BV nichts anderes vorgesehen ist, kann er das m.E. laut GewO § 106 sehr wohl.
Und die zweite Frage habe ich nicht verstanden? Inwiefern "streicht" der AG Überstunden? Vorgesehene oder schon geleistete?
Erstellt am 20.02.2007 um 17:55 Uhr von Tyra
Hallo Lotte,
zum Überstunden abbummeln:ich war im Januar zum Seminar BR-II und hatte dem Referenten danach gefragt.Er sagte dass der AN bestimmt wie und wann er
Erholung braucht.Das stündliche Abbummeln vorallem nicht zu lässig sei.Habe leider keinen § dazu geschrieben. Finde es auch nicht mehr.
Zum Streichen:Der Vorgesetze hat in der Urlaubsvertretungswoche die Überstunden auf "eigenem Ermässen" genehmigt. als der andere Mitarbeiter aus dem Urlaub kam fielen in der folgenden Woche auch noch Überstunden an.
Der Vorgesetzte hat dazu nichts gesagt streicht aber jetzt die Stunden mit der Begründung er hätte sie nicht ausdrücklich genehmigt.Darf er das?
Erstellt am 20.02.2007 um 18:06 Uhr von Tyra
im GewO §106 steht :"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen".
Das sind aber Überstunden die mehr oder minder freiwillig gemacht wurden.
gilt es auch dafür?
Erstellt am 20.02.2007 um 18:07 Uhr von Lutz
Überstunden, d.h. Mehrarbeit, sind zunächst einmal mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Diesem müsste also im Falle genehmigter Überstunden ein entsprechender Antrag vorliegen. Dieser ist in der Regel vom disziplinarischen Vorgesetzten, der Personalabteilung und dem Betriebsrat unterschrieben. Und damit sind die Überstunden dann genehmigt und können auch genommen werden. Dann kann der Arbeitgeber das auch nicht mehr zurückziehen. Liegt der entsprechende Antrag vor? Wurde er vom Betriebsrat oder dem zuständigen Ausschuss genehmigt?
Erstellt am 20.02.2007 um 18:09 Uhr von Kölner
@Lutz
Das ist ein wenig pauschal...
Erstellt am 20.02.2007 um 18:27 Uhr von Tyra
eine schriftliche Vereinbarung gibt es nicht. das war mündlich zw. mir und meinem Vorgesetzten.Es geht um meine Überstunden.Ich bin "alleinige" BR-Vorsitzende und wir haben es in dem Moment mündlich vereinbart.
Erstellt am 20.02.2007 um 22:14 Uhr von Lutz
@Kölner:
Wieso ist das zu pauschal? Genauso ist es. Überstunden werden es genau in dem Moment, in dem der Arbeitgeber und der Betriebsrat es unterschrieben haben. Ansonsten handelt es sich im besten Fall um einen Aufbau eines vielleicht vorhandenen Gleitzeitkontos.
@Tyra: Meiner Meinung nach wirst du Schwierigkeiten haben, wenn es nichts Schriftliches gibt und du keinen Zeugen für die mündliche Zusage hast.
Erstellt am 20.02.2007 um 22:45 Uhr von Kölner
@Lutz
Wo gibt es diese Weisheiten??? "Ü" wie Übel!
Erstellt am 20.02.2007 um 22:55 Uhr von Tyra
ich weiss nich wie ich das Kind schimpfen soll...Überstunden oder Gleitzeitkonto?
dafür bin ich leider noch zu Neu im Geschäft.
Ich meine ich bin BR-Vorsitzende und er mein Abteilungsleiter. Gibt es da nicht irgend welche Regelungen auch für mündliche Absprachen?
Erstellt am 21.02.2007 um 16:40 Uhr von kandesbutzler
@ Tyra
es gibt den begriff "mündliche Abrede" danach vielleicht Googeln !
Erstellt am 21.02.2007 um 21:11 Uhr von Tyra
@Kandesbutzer,
danke für den Tip mit Googeln.
Bin auch fündig geworden, nämlich das Verträge auch ohne eine Schriftliche Form gültig sind.
Mir sind ja die Überstunden genehmigt worden nach eigenem Ermessen. Damit kann ich erstmal arbeiten.Danke an alle.
Tyra
Erstellt am 24.02.2007 um 01:05 Uhr von Miraculix
Folgende Aussage fand ich kürzlich auf der Homepage meiner Rechtschutzversicherung auf der Rechtsberatungsseite für Mitglieder:
Bei genehmigten Überstunden besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung.
Überstunden gelten bereits dann als genehmigt, wenn der AG davon Kenntnis hat und nicht widerspricht. Eine Klausel im AV wie "Überstunden müssen ausdrücklich vom AG angeordnet und genehmigt werden um ausgezahlt zu werden" ist unwirksam.
Beste Grüße,
Miraculix
Erstellt am 25.02.2007 um 21:32 Uhr von tyra
@Miraculix,
Ich habe keinen Überstunden Klausel im AV.
Ich verstehe es so, dass die Überstunden von der der AG Kenntnis genommen hat auch rechtlich bezahlt werden müssen. ist das richtig?
Wenn ja, ist es jetzt zu klären ob eine "kenntnisnahme" ist wenn der AG sieht dass der AN Überstunden macht?
Könnt Ihr mir da auch weiter helfen.
Danke.
Tyra