Erstellt am 19.02.2007 um 13:19 Uhr von Werner
70 % sind grundsätzlich mehr zu vergüten wenn Sonntags gearbeitet wird.
Zu berücksichtigen wäre evtl. eine Verschiebung des Sonntags auf Grund einer BV. Da ist ein Öffnungsklausel im TV.
Erstellt am 19.02.2007 um 17:12 Uhr von Jannis
Also wenn auf Vollkontischicht gearbeitet wird demnächst, können die freien tage auch mal mitten in der woche sein und am wochenende wird gearbeitet ohne Sonn- oder Samstagszulagen?
Danke
Erstellt am 20.02.2007 um 06:19 Uhr von Werner
Nein, eine Verschiebung des Sonntags geht nach dem TV maximal um X Stunden nach hinten oder vorn.
Die Sonntagszulagen fallen immer an wenn in der deffinierten Sonntagszeit gearbeitet wird.
Samstagszuschläge gibt es nicht!
Am besten gehst Du mal zur Gewerkschaft, die können Dir da helfen.
Voraussetzung dafür ist aber das Du Mitglied bist.