Erstellt am 15.02.2007 um 18:02 Uhr von Kölner
@Olaf
Ist die Fahrtkostenerstattung denn auch versteuert worden?
Erstellt am 15.02.2007 um 19:02 Uhr von Wüstenfuchs
Also das Gesamtbrutto weicht vom lohnsteuerpflichtigen Brutto um die Summe der Fahrtkostenerstattung ab. Für die reine Lohnsteuer wurde also nicht die Fahrtkostenerstattung mitberechnet. Für die restlichen Abzüge wie RV, KV, Arbeitslosenversicherung usw. wurde aber wieder das Gesamtbrutto einschließlich der erstatteten Fahrtkosten als Grundlage verwendet.
P.S. Nicht wundern wegen dem anderen Namen. Ich bin einer der anderen BR´s.
Erstellt am 16.02.2007 um 07:08 Uhr von Olaf
Hallo Kölner,
Also das Gesamtbrutto weicht vom lohnsteuerpflichtigen Brutto um die Summe der Fahrtkostenerstattung ab. Für die reine Lohnsteuer wurde also nicht die Fahrtkostenerstattung mitberechnet. Für die restlichen Abzüge wie RV, KV, Arbeitslosenversicherung usw. wurde aber wieder das Gesamtbrutto einschließlich der erstatteten Fahrtkosten als Grundlage verwendet.
Also geht ein Teil verloren !!