Hallo,
unsere Geschäftsleitung will die Vertriebsabteilung umstruckturieren. Jeder Vertriebsmitarbeiter erhält ein festes Gebiet in Deutschland, seine "Altkunden" aus anderen Orten in Deutschland bekommt er abgenommen. Dies kann zu Gehaltseinbussen führen. Meine Fragen: Ist der Betriebsrat mitbestimmungspflichtig oder muss er informiert werden? Wenn ja, nach welchem §? Laut Anwalt der Geschäftsführung müsste der BR noch nicht einmal informiert werden.

BITTE UM SCHNELLE HILFE!!!!

Vielen Dank.