wir als drk sind gewerkschaftlich durch die DHV vertreten,welche für uns (sicher in guter absicht) neue tarifliche möglichkeiten geschaffen hat,dazu gehören zum Beispiel die arbeitszeit(keine 24h sondern ausschließlich nur 12h dienste) was für uns auf den ersten blick sehr vorteilhaft erscheint und zur folge hat dass uns unter anderen auch wieder eine wechselschichtzulage zusteht, heißt ,jeder betroffene mitarbeiter verdient monatlich nicht unerheblich mehr.das hätte zur folge dass diese forderung den betreiber des rettungsdienst , der kreisverwaltung , weitergereicht werden müsste welche wiederum die mittel aus dem haushalt nicht aufbringen kann und uns als leistungserbringer bald möglich den vertrag kündigen wird um sich einen neuen anbieter ,der günstiger sein kann, zu suchen. haben wir die möglichkeit ohne nachwirkzeit den tarifvertrag mit der DHV zu kündigen oder müssen wir , als betriebsrat, nun machtlos zusehen wie uns die eigene gewerkschaft in die arbeitslosigkeit zwingt?