In unserer Behinderteneinrichtung wird ein schwerstbehindertes Kind von mehreren Krankenschwestern betreut. Mit dem Kostenträger wurde hierzu eine eigene Kostenvereinbarung getroffen. Da das Kind nun voraussichtlich mehrere Monate fehlt, erhält die Einrichtung keine Mittel. Aus diesem Grund will die Einrchtung deshalb den Krankenschwestern kündigen. Diese haben einen Arbeitsvertrag, der sich auf "TzBfG
§ 14. Abs 1 Satz 7 (Anwesenheit Kind X)" (Zitat Arbeitsvetrag) beruft. Kann dies die Geschäftsführung so einfach tun und hat der BR eine reelle Chance den Kündigungen zu widersprechen.