Erstellt am 12.02.2007 um 11:35 Uhr von Rote Berta
Warum sollte man es nicht tun? Warum sollte es verboten sein?
Bin sehr gespannt auf die Anworten.
Viele Grüße
Rote Berta
Erstellt am 12.02.2007 um 13:18 Uhr von Lotte
Punker,
ob die im ND Medikamente stellen musst (darfst), hängt weniger von der Art des Diesnstes als vielmehr von Deiner Qualifikation ab. Nur examinierten Kräften im Sinne des §6 der HeimPersV ist es erlaubt, Medikamente zu stellen.
Um für Dich Klarheit zu erlangen, ob das Stellen zu den obligatorischen Aufgaben der NW in eurem UN zählt, kannst Du den AG fragen, ob es eine Stellenbeschreibung gibt und, falls nicht, im Sinne des §81 BetrVG um Erörterung Deiner Pflichten bitten.
Kommt es Nachts zu erhöten Arbeitsaufwand durch irgendwelche besonderen Vorkommnisse, würde ich immer eine Überlastungsanzeige schreiben, wenn es Dir nicht möglich ist, Deine Arbeiten alle zu erledigen und dies auch so mit den Kollegen besprechen.
Erstellt am 12.02.2007 um 14:05 Uhr von Ursa
Hallo Punker,
Tabletten stellen ist möglich, verantwortlich ist aber immer die Fachkraft, die nachher die Tabletten verteilt. Von daher kann wenn sie gemörsert sind nicht mehr kontrolliert werden um welche Tabletten es sich handelt. Das gleiche gilt für Tropfen, abgesehen davon, dass Tropfen wenn sie länger stehen und Teile verdunsten, auch nicht mehr das sind was sie sein sollen. Das ist grundsätzlich abzulehnen. Ganze Tabletten können immer noch mal kontrolliert werden, von daher ist das möglich.
Gruß Ursa