Erstellt am 12.02.2007 um 11:47 Uhr von Rote Berta
Hallo und guten Tag,
ofttmals ist die Beendigung des AV mit dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den TV geregelt. Hier steht unter Umständen auch, es muss dann ein neurer AV geschlossen werden. Das wäre mitbestimmungspflichtig.
Andere Möglichkeit - es fehlt eine Beendigungsklausel oder eine auflösende Bedingung im AV, dann läuft der AV weiter. Als BR sollte man sich hier vor Altersdiskriminierung hüten. Oftmals sind "ALTE" nicht sehr bequem. Man sollte aber auf ihren reichen Erfahrungsschatz nicht unbedingt verzichten.
Dritte Möglichkeit - der MA stellt vor Erreichung des Renteneintritts einen Antrag auf Weiterbeschäftigung im Rentenalter. Das AV läuft dann weiter, allerdings wieder durch BR mitbestimmungspflichtig.
Viele Grüße
Rote Berta