Ich bin nun aktuell mit dem Sonderfall betroffen, dass bei einem Mitarbeiter ein Elternteil verstorben ist. Doch der Todesfall liegt 5,5 Jahre zurück. Der betroffene erfuhr erst Anfang November 2018 vom Todesfall. Der Elternteil war das zweite mal verheiratet, und der zweite Ehepartner (Stiefelternteil) hatte in der Todesanzeige widerrechtlich, die Kinder mit 0 angegeben, so dass dieser Alleinerbe war. Das Standesamt hat eine Prüfung unterlassen und auch das Nachlassgericht war nie informiert. Nun wollte der Betroffene die 2 Tage für Nachlassgericht (erbe annehmen oder nicht), Standesamt und Friedhof in Anspruch nehmen (500km vom Wohnort entfernt). Laut Verwaltung sei dass nicht zeitnah.
Meiner Meinung bedeutet Zeitnah auch, dass dieses erst mit nach Kenntnisstand läuft.
Auch halte ich die Vergabe aus den genannten Gründen für sinnvoll.