Erstellt am 09.02.2007 um 18:02 Uhr von Z.Ickig
Wie werden die Kündigungen denn begründet?
Erstellt am 09.02.2007 um 18:17 Uhr von Koelner
@Z.Ickig
Ist es denn entscheidend, wie das Weihnachts- und Urlaubsgeld umgesetzt wird?
Erstellt am 09.02.2007 um 19:44 Uhr von Z.Ickig
Ich meine: Nein.
Die Arbeitnehmer haben vorgabegemäß ihre Einkäufe von den eigens dafür zurückgestellten Sonderzahlungs-Konten getätigt.
Dabei sei dahingestellt, ob eine solche den Arbeitnehmer einseitig belastende und in seine Vertragsfreiheit eingreifende Regelung rechtlich überhaupt zulässig sein kann.
Wenn die Rede von Sanierungsplan ist, dann legt das die Vermutung nahe, dass ein BR da was verhandelt hat. Wäre das so und gäbe es eine Betriebsvereinbarung, die die Arbeitnehmer zwingt, sich beim Arbeitgeber für das 13. Gehalt einen chromglänzenden Ghetto-Blaster zu kaufen, wäre diese BV mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam. Ein BR darf nämlich sowas nicht.
(Eine Gewerkschaft wohl auch nicht)
Aber selbst wenn das alles rechtens sein sollte, ändert das nichts daran, dass die gesetzlichen Rechte der Arbneitnehmer als Käufer unberührt bleiben würden. Ein Umtausch kann also wohl kaum ein Kündigungsgrund sein.
Erstellt am 09.02.2007 um 22:40 Uhr von Akira
Problem hatten wir auch, hatten allerdings keine Konten sondern Wertmarken.
da haben es die MA auch so gemacht.
Darauf hin wurde sie angehalten dieses zu unterlassen, sonst ........
Jetzt gibt es diese Wertmarken nicht mehr.
Dumme Frage: gibt es nur ein Haus oder seit ihr eine Kette? :-))))