Frage: Bei einem Sanierungsplan im Einzelhandel wurden Urlaubsgeld ,sowie Weinachtsgeld nicht mehr ausgezahlt,sondern jeden Mitarbeiter auf das Einkaufskonto gutgeschrieben.(seit ein paar Jahren.)Jeder Mitarbeiter hat so ein Konto.Einige Mitarbeiter haben grössere Waren gekauft,sowie Geschenkgutscheine,diese aber wieder umgetauscht und haben Bares ausgezahlt bekommen.Es liegt nichts schriftliches vor das dieses verboten ist.Jetzt spricht die Geschäftsleitung Kündigungen gegen diese Mitarbeiter aus,die sich so ihr Urlaubsgeld sowie Weinachtsgeld auszahlen lassen.Sind diese Kündigungen erlaubt.