Erstellt am 09.02.2007 um 17:48 Uhr von Z.Ickig
Nach der Schilderung scheint es sich um einen Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zu handeln.
Die Pflicht des Erwerbers, die Arbeitnehmer des übernommenen Betriebes mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen, ergibt sich daher unmittelbar aus dem Gesetz.
Wo das Gesetz etwas zwingend vorschreibt, bleibt kein Raum für Mitbestimmung.
Daher handelt es sich hier wohl nicht um Einstellungen im Sinne des BetrVG.
Erstellt am 09.02.2007 um 18:19 Uhr von Koelner
@Z.Ickig
Aber es wird (oft) doch der TV der aufnehmenden Firma Anwendung finden, wenn nichts anderes vereinbart wurde...?
Erstellt am 09.02.2007 um 20:06 Uhr von Z.Ickig
Nicht immer. Was wäre denn, wenn z.B. ein Metallbetrieb (tarifgebunden IGM) einen Chemiebetrieb (IG Chemie und Bergbau) übernimmt?
Für die Mitglieder der IG Chemie und Bergbau findet der Tarifvertrag des Erwerbers dann i.d.R. keine Anwendung. Das wäre auch eine Verschlechterung der materiellen Arbeitsbedingungen, die dem Schutzzweck des § 613a BGB zuwiderliefe.
Erstellt am 12.02.2007 um 06:47 Uhr von binchen
ich glaube nun habe ich mich doch nicht richtig ausgedrückt
wir sind 2 verschiedene Dienstleister und es findet einfach nur ein Wechsel der Dienstleister beim gemeinsamen Kunden statt
Die MA die dort in der Abteilung arbeiten sind alle beim anderen Dienstleister beschäftigt und müssen im Grunde genommen überhaupt nicht von uns übernommen werden , da sie dort unter Vertrag sind und er sie eigentlich bei sich im Unternehmen weiterbeschäftigen müsste
wir würden einen Teil allerdings bei uns einstellen , wenn denn diese MA das auch möchten
liebe grüsse
Binchen
Erstellt am 12.02.2007 um 18:32 Uhr von Binchen
okeee lach dann halte ich jetzt lieber mal mein plappermaülchen und befrage unseren anwalt
aber danke euch für eure mühe
binchen
Erstellt am 12.02.2007 um 18:41 Uhr von Fayence
Binchen,
ich glaube kaum, dass der konkurrierende Dienstleister Euch als Betriebsrat mitgeteilt hat, dass IHR "die dort zur zeit tätigen MA mit allen rechten von denen übernehmen müsst!"
Bevor Du Eurem Anwalt Geld in den Rachen wirfst, würde ich doch erst einmal die konkreten Grundlagen mit Eurem Arbeitgeber klären. Und vielleicht werden ja auch diese Arbeitnehmer durch einen BR vertreten. Wäre ebenfalls eine Nachfrage wert! :-)