Erstellt am 09.02.2007 um 17:44 Uhr von br30
das is §87 betrvg.
der br kann zwar nicht zustimmen, aber der ag kann sich die zustimmung ersetzen lassen, was heisst, dass der neue ma früher oder später halt doch anfängt. wirklich verhindern kann man die einstellung eigentlich nicht - nur rausschieben.
seid ihr bei den gehältern irgendwie tariflich gebunden??? oder wird das immer individuell geregelt?
Erstellt am 09.02.2007 um 18:53 Uhr von schlenz1
Ich habe erst mal § 99 Abd.2 Pkt.3 angeführt, da in Zukunft es eine Ungleichbehandlung wäre,
aber § 87 ist auch nicht schlecht.
Den könnte ich mir noch im Köcher behalten, weil ich am Montag am Gesprächstisch sitze
und bestimmt gefragt wird, was denn noch ein Argument angeführt wird.
Einen Tarif oder irgendwelche Regelungen gibt es bisher nicht.
Wie gesagt, wozu machte ich mir dann den "Stress" wenn er sich die Zustimmung holt.
Mir bleibt dann wohl nur nach einiger Zeit zu überprüfen, ob er sich die Zustimmung wirklich geholt hat oder ?
mfg
schlenz
Erstellt am 09.02.2007 um 19:58 Uhr von Fayence
BetrVG § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten,...
schlenz1,
ein 1köpfiger BR ist in der Regel nur in Betrieben mit weniger als zwanzig wahlberechtigten AN zu finden! Ich möchte anzweifeln, dass Du Deinen AG überhaupt mit einem Widerspruch beeindrucken kannst.
Auch die Auswahlrichtlinien (§95 BetrVG) wirst Du sicherlich nicht als Widerspruchsgrund anführen können, da es solche in Eurem Betrieb mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geben wird.
Den 87er würde ich ebenfalls ganz schnell wieder aus dem "Köcher" holen; was willst Du denn mit dem anfangen??
Ehrlich gesagt, kann ich auch keinen Widerspruchsgrund erkennen!
Erstellt am 10.02.2007 um 12:00 Uhr von schlenz1
Wir sind inzwischen 24.
Also bleibt mir nur der Punkt 3 mit der Benachteiligung.
Soll ich nun mit rotem Kopf die Nichtzustimmung widerrufen ?
mfg
Schlenz
Erstellt am 10.02.2007 um 12:31 Uhr von Fayence
schlenz,
den hochroten Kopf würde ich mir nicht zulegen, Du hast doch nichts Schlimmes getan.
Was spricht dagegen, Deinen AG am Montag zu fragen, wie er denn auf Deine Nichtzustimmung zu reagieren gedenkt oder wie diese von ihm gesehen wird?
Redenden Menschen kann geholfen werden!
Erstellt am 10.02.2007 um 12:47 Uhr von Kölner
@schlenz1
Eine Benachteiligung soll entstanden sein, wenn jemand ein höheres Gehalt bezieht???
Erstellt am 10.02.2007 um 14:25 Uhr von schlenz1
@Kölner,
ist es etwa gerecht, wenn bei gleicher Tätigkeit und weniger Berufserfahrung (Unterschied 10 Jahre)
der "Neue" kommt ?.
Bei Technikern wird eigentlich immer auf Grund von Ausbildungslevel(stattl.gepr.Techniker) und Berufserfahrung gezahlt.
Die Kollegen mit 20 Jahren Berufserfahrung werden dadurch benachteiligt.
Ich als Betriebsrat bin doch der einzige der davon Kenntnis hat und nach Deiner Meinung nichts unternehmen sollte und mein Kreuz
bei Zustimmung zur Massnahme machen soll.
Da stellt sich ja fast die Frage, wozu §99 Abs. 2 Pkt.3 dann Sinn macht.
mfg
Schlenz
Erstellt am 10.02.2007 um 14:45 Uhr von Kölner
@schlenz1
Eher wird umgekehrt ein Schuh draus:
Die Kollegen sollten eine höhere Bezahlung fordern.
Erstellt am 10.02.2007 um 15:33 Uhr von Fayence
Schlenz,
ich halte es für angebracht, Dich nochmals darauf hinzuweisen, dass kein Grund für eine Zustimmungsverweigerung gem. §99 Abs. 2 BetrVG vorliegt.
Rudere im Gespräch zurück; den hochroten Kopf kannst Du Dir aber nach wie vor ersparen!
Generell solltest Du in einer solchen Situation aber auch eines bedenken; gibt ein AN aufgrund eines Wechsels sein bislang unbefristetes AV auf, sind damit auch Risiken verbunden. Und warum sollte ich Arbeitsplatz A gegen B tauschen, wenn mir dieser Wechsel keine Vorteile bringt? Euer AG wiederum bezahlt dieses "Mehr" für die Kenntnisse des neuen Kollegen als AN Eures ehemaligen Wettbewerbers!
Erstellt am 10.02.2007 um 21:54 Uhr von schlenz1
@Kölner,
"Die Kollegen sollten eine höhere Bezahlung fordern".? Woher sollen denn die davon wissen ? Nur ich als BR weiss davon.
Der Vorschlag den ich vorher machte ging ja in diese Richtung.
@Fayence,
"bezahlt für das "Mehr" an Kenntnisse ? Ich schrieb der "Neue" kommt mit 10 Jahren Berufserfahrung und die Kollegen haben 17,20 und 22 Jahre
Berufserfahrung bei gleicher Tätigkeit.
Sollen die Kollegen nun hinnehmen müssen, dass beim anderen AG besser bezahlt wurde ?
Hier wird doch dadurch eine Schieflage bewusst eingeführt und dem soll ich zustimmen ?
Da stellt sich fast die Frage nach dem Sinn von §99.
mfg
schlenz
Erstellt am 11.02.2007 um 00:44 Uhr von Kölner
@schlenz1
Den Sinn darfst Du gerne hinterfragen...nur: Wo ist der Nachteil?