Als Betriebsrat(Einzelperson) habe ich einer Einstellung innerhalb der Wochenfrist nicht zugestimmt.
Grund : Der AG nannte als Kriterium fürs Einstiegsgehalt Ausbildungslevel und Berufserfahrung (Techniker).
Die vorherige Tätigkeit des einzustellenden entspricht haargenau der Tätigkeit der bereits länger tätigen Kollegen,
da der Mann vom ehemaligen Wettbewerber (auf Empfehlung) per Initiativbewerbung kommt.
Die Berufserfahrung ab dem geforderten Ausbildunglevel ist aber geringer, als die der derzeit tätigen Kollegen.
Das Einstiegsgehalt soll dem der jetzt tätigen mit längerer Berufserfahrung entsprechen.
Eine Kriterienfestlegung nach §95 existiert bisher nicht.

Ich habe abgelehnt und wie geht es nun weiter ?
Erfahre ich nun noch was wenn der AG nach Absatz 4 vorgeht, oder wird das ignoriert und der neue Mann fängt an.
Kann ich nach Einstellung noch was machen ?
Wenn nein verstehe ich den Sinn des Punkt 3 nicht.

mfg

schlenz