Die Mitarbeiter sind aufgrund eines Betriebsjubiläums zu einer Feierstunde (dienstliche Veranstaltung) eingeladen. Die Geschäftsführung bittet alle Vollzeitkräfte daran teilzunehmen, den Teilzeitkräfen ist eine Teilnahme freigestellt.
Muss dieser "Mehrarbeit" vom Betriebsrat zugestimmt werden?