Erstellt am 06.02.2007 um 21:29 Uhr von franky0369
Der Betriebsratvorsitztende kann das nicht alleine bestimmen. Wenn Ihr das in einer Betriebsratsitzung beschlossen habt, und der Beschluß abgestimmt wurde, kann nichtmals der Arbeitgeber was dagegen sagen. Er hat nur Mitspracherecht wegen des Termins. Die Kosten spielen da keine Rolle. Außerdem kommt Ihr Ihm schon entgegen.
Erstellt am 07.02.2007 um 08:58 Uhr von Frank B.
Ganz so falsch ist die Antwort von franky nicht.
Grundsätzlich hat sich der Betriebsratsvorsitzende an die Beschlüsse des Gremiums zu halten. Der Arbeitgeber kann ja innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen diesen Beschluss einlegen.
Sicherlich kann man sich über die zeitliche Lage verständigen, aber nicht darüber ob überhaupt das Seminar besucht wird. Kosten sind kein Grund ein Seminar abzulehnen.
Sollte es sich um ein Grundlagenseminar handeln, kann auch ein Betriebsratsvorsitzender dies nicht verbieten.
Erstellt am 07.02.2007 um 09:21 Uhr von Saluk
Natürlich können Kosten ein Faktor sein, ein Seminar abzulehnen. Der AG muss dann aber Alternativvorschläge mit gleicher Thematik anbieten oder eben doch einwilligen.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit erfordert auch, Rücksicht auf solche Belange wie Bezahlbarkeit und Maßhaftigkeit zu nehmen.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 07.02.2007 um 14:01 Uhr von susi
Der Arbeitgeber geht zur Einigungsstelle wenn er etwas gegen den Zeitpunkt des Seminars hat, dass muß er aber bis spätestens 14 Tage nach der Beschlussfassung für das Seminar getan haben.Das Seminar muß für die Arbeit im BR erforderlich sein und der Arbeitgeber kann auch nicht verlangen das man sich das preisgünstigste suchen muß.Allerdings sollte es schon im näheren Umfeld liegen, also nicht etwa ein Spezialseminar in Italien sein.
Erstellt am 07.02.2007 um 15:42 Uhr von didius
Der AG kann im Falle einer Ablehnung aus betrieblichen Gründen die Einigungsstelle anrufen. Über die Notwendigkeit eines Seminars entscheidet ausschließlich das Arbeitsgericht. Er muss nicht innerhalb von 14 Tagen die Einigungsstelle anrufen. Dies gilt einzig als Richtlinie, dass wenn bis 14 Tagen nach Mitteilung des Beschlusses vom Arbeitgeber kein Widerspruch vom AG kommt, der BR von dessen Einverständnis ausgehen kann und die entsprechenden Mitglieder sich anmelden können.
Erstellt am 07.02.2007 um 16:04 Uhr von Petrus
Susi, was ist im Zeitalter der Billigflieger "nähere Umgebung"?
Ich hatte auch schon mal das Vergnügen, meinem Chef vorzurechnen, dass es ihn nicht teurer kommt, wenn ich in einer Stunde per Billigflieger in den Norden düse, als wenn ich drei Stunden je Richtung per Bahn in einen "näher gelegenen" Seminarort fahre.