Erstellt am 06.02.2007 um 15:05 Uhr von Saluk
Hallo EF,
ihr könnt eine Betriebsversammlung vom BR fordern und dort könnt ihr den BR bitten, zurückzutreten.
Sieh dir BetrVG §13(2) an, da steht genau, wann ein neuer BR zu wählen ist. Es gibt eigentlich keine Möglichkeit, den aktuellen BR "abzuwählen", außer man klagt auf Auflösung der BR bei Gericht.
Sinnvolle Alternativen:
- Der BR beschließt in einfacher Mehrhet seinen Rücktritt
- genügend BRMs treten zurück, dass inkl. Ersatzmitglieder kein vollzähliger BR mehr existiert.
Beides setzt darauf an, dass der BR am gleichen Strang zieht...
Grüße,
Saluk
Erstellt am 06.02.2007 um 15:12 Uhr von Eintracht Frankfurt
Danke Saluk
die Belegschaft hat den Betriebsrat bereits in einer Betriebsversammlung aufgefordert innerhalb eines Monats Stellung zu beziehen und diverse Unklarheiten aufzuklären. Diese Frist ist nun verstrichen und die Belegschaft fühlt sich nicht ernst genommen und hat daher jetzt diese Unterschriftenaktion gestartet. Aus meiner Sicht muss der Betirbesrat sich mit dem Antrag der Belegschaft in der BS auseinandersetzen. Oder sehe ich das falsch?
Wenn ich dich richtig verstehe sollte man bei Übergabe der Liste eine erneute Betriebsversammlung fordern in der man dann den Betriebsrat zum Rücktritt auffordern sollte?
Danke schonmal vorab
LG
EF
Erstellt am 06.02.2007 um 15:19 Uhr von wolle1
Hallo EF
@saluk
Im Grunde stimme ich der Aussage von Saluk zu, schliesse aber die beiden Alternativen aus, denn sonst wäre es nicht so weit gekommen.
Aber evtl. kann der §23 BetrVG etwas helfen, denn der Vetrauensverlust hat ja wohl Gründe. Nach dem § 23 kann ein Viertel der Belegschaft beim ArbeitsGericht die Auflösung des BR wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Aufgaben beantragen. (Beweislast liegt beim Antragsteller)
Beste Grüsse von wolle1
Erstellt am 06.02.2007 um 15:37 Uhr von wolle1
´tschuldigung, EF
Die Antwort ging am Kern vorbei.
Es darf beim sammeln der Unterschriften nur die Freizeit (Pausen, vor/nach der AZ) benutzt werden, da sonst der AG die Möglichkeit erhält Abmahnung und/oder Verbot auszusprechen.
Eine Störung des Betriebsfriedens liegt meiner Meinung erst bei Eskalation vor, wenn es zur Gruppenbildung und Diskussion während der AZ kommt.
Wie der AG sich verhalten soll, wird davon abhängen, wie er mit dem BR und der Zusammenarbeit mit ihm "zufrieden" ist.
Die Unterschriftsliste würde ich jedoch nicht im Original übergeben, sondern kopieren und die Kopie von einer Vertrauensperson (Gewerkschaft?) als vollständig gegenzeichnen lassen.
Beste Grüsse wolle1
Erstellt am 06.02.2007 um 17:37 Uhr von matze83
was noch anzumerken wäre:
Wenn die Mitarbeiter den Weg über den §23 nicht gehen wollen weil sie Repräsalien befürchten, könnt ihr auch eine in eurem Betrieb vertrene Gewerkschaft ins Boot holen, die diesen Weg eventuell für euch bestreitet. Die GW kann auch gut prüfen ob grobe Pflichtverletzungen vorliegen, die in einem Verfahren nach dem 23 zum Erfolg führen. Also EF, schaut euch um welche Gewerkschaft für euch zuständig ist und dass mindestens 1 Mitarbeiter Mitglied in dieser ist, dann konaktiert diese und lasst euch beraten mit dem §23 (www.gesetze-im-internet.de - da findest du das BetrVG).
MFG Matze