In meine Firma giebt es eine Betriebsvereinbarung ,die unter anderen besagt .
arbeitszeit, (fahrer) Montag bis Freitag.
Der Neue Disponent ist der meinung mann kann mit übernachtung auch Samstag morgen zurückkommen? mus mann dass akzeptieren?
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch