Erstellt am 05.02.2007 um 23:44 Uhr von Fayence
Player35,
je nach Arbeitsgerät/-mittel dürfte es nicht schwer fallen, bestätigen zu können, dass dieses bei Übernahme o.k. war. Würde z.B. auch ein Kugelschreiber ein solches Arbeitsmittel darstellen.
Um was für Geräte geht es denn? Gibt es bei einen Sicherheitsbeauftragten?
Abgesehen davon, würde ich auch nicht etwas bestätigen, was ich nicht selbst überprüfen kann. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass ein AG NUR Arbeitsgeräte übergibt, die sich in einem ordnungsgemässen Zustand befinden.
Erstellt am 06.02.2007 um 08:45 Uhr von Saluk
Player35,
du hast die Gründe doch bereits selbst genannt, warum die Unterschrift nicht geleistet werden kann:
- Kontrolle zu komplex
- Gerät nicht im Dauerverwahrsam des MA
Dazu würde mir auch einfallen, den Grund für die Unterschrift zu hinterfragen (Regress? Selbstbeteiligung?)
Wenn es dem AG nur darum geht, den derzeitigen Verbleib zu dokumentieren, dann würde sich eine Art Fahrtenbuch ohne wertende Infos anbieten.
Grüße,
Saluk
Erstellt am 06.02.2007 um 11:03 Uhr von Anton
Hallo Player35,
Sofern ein Maschinendatenblatt besteht auf dem der Verlauf der Anwendung der Mitarbeiter aller Schichten besteht, sehe ich da kein großes Problem.
Allerdings sollten alle Beschädigungen die nach der Übernahme festgestellt werden unverzüglich dem Zuständigen Vorarbeiter oder der Instandsetzung gemeldet werden und diese Evtl gegenzeichnen lassen um nicht selbst in den Verdacht der Besschädigung zu kommen, würde ich mal so sagen
lG Anton