In unserem Verein (Bereich psychosoziale Betreuung) gibt es keine BV zur Überstundenregelung. Wir als BR wollten dies nun ändern, worauf sich die AGin (bisher) nicht einlassen will. Lt. ihrer Aussage soll die Überstundenregelung in den verschiedenen Projekten im Verein intern (von den Projektleitern) geregelt werden. Diese projektinternen Regelungen sind allerdings sehr unterschiedlich und beruhen nur auf mündlicher Basis, was allein schon problematisch ist.
Frage 1: Muss AGin einer BV zur Überstundenregelung zurstimmen (§ 87(1) Nr.2 BetrVG?)
Frage 2: Sind unterschiedliche Regelungen in einem Verein mit einer einheitlichen Vergütungsordnung etc. zulässig, zumal nur mdl. geregelt?
Frage 3: Was können wir als BR tun.
Danke für Antworten.
Madita