Erstellt am 05.02.2007 um 09:22 Uhr von Angi1
Hallo Dekkie,
im Fitting unter § 87 RN 212
" Das MBR des BR bezieht sich nicht auf die Dauer des Urlaubs. Hierfür gelten die gesetzlichen Bestimmungen (BUrlG) und die Tarifverträge. Auch die Parteien des Arbeitsvertrages können Regelungen über die Dauer des Urlaubs treffen. Sie gehen gesetzlichen und tariflichen Regelungen vor, wenn sie günstiger sind. "
MfG
Angi1
Erstellt am 05.02.2007 um 11:40 Uhr von Lotte
Ramses,
differenzieren darf man (siehe SGB IX), Benachteiligung wird zum Problem
(tut mir leid, manchmal juckt es mich... ;-))) )
Dekkie,
keine Chance, siehe z.B. TVöD und andere TV, wo dies gang und gäbe ist.