Erstellt am 02.02.2007 um 15:54 Uhr von K.Etzer
Niemand kann gezwungen werden, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Am besten empfiehlst Du folgendes:
Die betroffenen Mitarbeiter sollen sich einen Vertragsentwurf aushändigen lassen und um eine angemessene Frist bitten, diesen durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Dort sollten sie sich auch arbeitsrechtlich beraten lassen, insbesondere über die Folgen eines Aufhebungsvertrages auf das Arbeitslosengeld (Sperrfrist).
Bist Du Betriebsrat? Dein Nick läßt darauf schließen, aber nix ist wirklich sicher in dieser Welt!
Erstellt am 02.02.2007 um 16:02 Uhr von BR-aberk
Dies ist mir schon klar das dies nicht so einfach geht aber hier werden Leute fast zur Verzweifelung gebracht.
Ständig werden diese darauf hingewiesen sie sollen den Aufhebungsvertrag unterschreiben ... denn wenn sie dies nicht machen würden, dann kann es sein das diese keine Abfindung mehr bekommen... laut aussage im Büro
Es ist schon fast Mobbing !
Der Letzte MA wurde so gegangen 22 Jahre im Betrieb !
es sieht einfach so aus bei uns sie wollen alle langjährigen MA weg haben auch wenn diese schon über 50 sind.
Erstellt am 02.02.2007 um 16:34 Uhr von Fayence
BR-aberk,
vor allem würde ich den Firmennamen aus Deiner Anfrage streichen! Kommt nicht gut...
Und Mitarbeiter eines BR? Da meinst Du doch sicherlich Eure Kolleginnen und Kollegen.
Erstellt am 02.02.2007 um 18:26 Uhr von K.Etzer
"Ständig werden diese darauf hingewiesen sie sollen den Aufhebungsvertrag unterschreiben ... denn wenn sie dies nicht machen würden, dann kann es sein das diese keine Abfindung mehr bekommen... laut aussage im Büro
Es ist schon fast Mobbing !"
@BR-aberk: Das ist kein Mobbing. Außerdem könnte die Aussage, dass dann möglicherweise keine Abfindung gezahlt werden kann, ja durchaus zutreffen.
Außerdem hast du die Frage nicht beantwortet, ob es einen Betriebsrat gibt.
Das ist aber sehr wichtig zur Beantwortung deiner Frage. Vielleicht informierst du uns nochmal vollständig?
Erstellt am 02.02.2007 um 19:04 Uhr von Fayence
BR-aberk,
als AG hätte ich meine helle Freude... Eure Firma ist noch immer zweifelsfrei zu identifizieren!
Erstellt am 02.02.2007 um 22:37 Uhr von BR-aberk
Zur Frage ob es einen BR gibt ja es gibt ...
ps die Abfindung für den Aufhebungsvertrag ist nicht mehr als würde der Kollege auch ohne Aufhebungsvertrag vor Gericht ziehen !
also ungefähr 1 netto lohn pro jahr
Erstellt am 02.02.2007 um 23:31 Uhr von Fayence
BR-aberk,
na, Dein AG soll doch irgendwie identifizierbar bleiben! :-))
Die "Gefahr" bei einem Aufhebungsvertrag ist u.a., dass Deine KollegInnen mit einer Sperre und einer verkürzten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes rechnen müssen. Abgesehen davon, dass es vor allem AN über 50 schwer haben werden, einen adäquaten neuen Arbeitsplatz zu finden.
Was steckt denn insgesamt hinter dieser Entlassungswelle? Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Dann sollte dieser intensiv tätig werden.
Habt Ihr Euch von Eurem AG Unterlagen oder Auskünfte bzgl. der künftigen Personalplanung vorlegen lassen?
Erstellt am 04.02.2007 um 19:34 Uhr von Fayence
Schultes,
wie bist Du denn drauf? Schon mal darüber nachgedacht, dass der AG auch in diesem Forum landen könnte und sich somit über die Gedankengänge seines BRs informieren kann!
Das ist hier doch keine öffentliche Pressemitteilung! Jetzt aber ganz schnell wieder ran an Deinen Beitrag und Namen oder Beitrag löschen!